Antrag - 2010/AN/0945

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:          - ersetzt Nr. 2010/AN/0929 !

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sog. Veranda-Streit in Warnemünde zu beenden mittels Festlegung eines Bodenrichtwertes, welcher der Tatsache Rechnung trägt, dass die Veranden mehrheitlich nicht rückbaubar sind (Denkmalschutz) und die Grundstücke durch die Stadt nicht anderweitig vermarktbar sind.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Warnemünder Holzveranden entstanden vor ca. 100 Jahren, sind typisch für das Ostseebad und stehen unter Denkmalschutz.

Das Begehren der Stadtverwaltung, Pacht für Veranden auf städtischem Grund rückwirkend bis ins Jahr 1995 zu erhalten, ging ab 2002 durch mehrere Gerichtsinstanzen und scheiterte schließlich. Das Landgericht stellte 2004 fest, dass der Besitz der Veranden rechtmäßig sei und davon auszugehen sei, dass die Bebauung mit Einverständnis der Stadt erfolgte. Damit gebe es ein kostenloses Leihverhältnis, das aber kündbar sei.

Die Stadtverwaltung hat die „Leihverträge“ zum 04.02.2010 gekündigt und den Besitzern einen Mietvertrag oder den Kauf des Grundstückes angeboten. Die Besitzer haben sich bis zum 01.05.2010 zu entscheiden. Der seitens der Stadt vorgegebene Bodenrichtwert ist nach Auffassung der Betroffenen jedoch erheblich zu hoch. Würden die Betroffenen weder mieten noch kaufen, fielen die Veranden an die Stadt, mit entsprechender Unterhaltungspflicht.

Die Grundstücke wären bei Rückgabe an die Stadt für die Kommune de facto wertlos: Keine Vermarktungsmöglichkeit an Dritte und zugleich Unmöglichkeit von Rückbau/Abriss (mehrheitlich denkmalgeschützt).

Um den jahrelangen Streit zu beenden und keine neuen Rechtsstreitigkeiten auszulösen, sollte ein Bodenrichtwert gefunden werden, der dieser Konstellation Rechnung trägt. Ein Wert von maximal 150, - Euro erscheint dabei angemessen.

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Vorsitzende

 

Reduzieren

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

04.03.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

 

Dagegen

 

Enthaltungen

 

 

Reduzieren

17.03.2010 - Bürgerschaft - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sogenannten Veranda-Streit in Warnemünde zu beenden mittels Festlegung eines Bodenrichtwertes, welcher der Tatsache Rechnung trägt, dass die Veranden mehrheitlich nicht rückbaubar sind (Denkmalschutz) und die Grundstücke durch die Stadt nicht anderweitig vermarktbar sind.

 

Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung!  (OBR Warnemünde tagt 13.04.10)

Erweitern

13.04.2010 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)

Reduzieren

22.04.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

 

Reduzieren

05.05.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sogenannten Veranda-Streit in Warnemünde zu beenden mittels Festlegung eines Bodenrichtwertes, welcher der Tatsache Rechnung trägt, dass die Veranden mehrheitlich nicht rückbaubar sind (Denkmalschutz) und die Grundstücke durch die Stadt nicht anderweitig vermarktbar sind.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/0945:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sogenannten Veranda-Streit in Warnemünde zu beenden.

Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Gutachterausschuss zu beauftragen, den Grundstückswert der sogenannten Verandengrundstücke auf die Weise abstrakt zu ermitteln, dass auf der Grundlage der maßgeblichen Bodenrichtwerte vorzunehmende Abschläge prozentual ermittelt werden.

Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte als Empfehlung zu berücksichtigen:

·     Splitterflächen,

·     Denkmalschutzvorgaben,

·     fehlende Verwertbarkeit für Dritte,

·     nicht selbstständige Nutzbarkeit der Splitterflächen,

·     abweichende Geschosszahl im Vergleich zu den dahinter liegenden Gebäuden,

·     private / gewerbliche Nutzung,

·     Überbauung (§ 912 ff. BGB) / Leihverträge,

·     Vertrauensschutz hinsichtlich vorangegangenem Verwaltungshandeln,

·     über Jahrzehnte seitens der Stadt toleriertes Gewohnheitsrecht,

·     Prozessrisiko für die Stadt.

 

Auf der Grundlage der prozentualen Abschläge ist der tatsächliche Bodenwert im Einzelfall zu ermitteln. Sollte dieser eine den Hauseigentümern nicht zumutbare Härte darstellen, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Kaufpreis angemessen herabzusetzen, um zu vermeiden, dass Hauseigentümer aus wirtschaftlichen Gründen ihre Häuser verkaufen müssen. Hierbei könnte den Hauseigentümern, wie in Vergleichsfällen praktiziert, grundbuchlich gesichert die Auflage erteilt werden, dass sie im Weiterverkaufsfall binnen 10 Jahren die Differenz zwischen dem von ihnen geleisteten Kaufpreis und dem Boden (Verkehrs-)Wert an die Stadt abzuführen haben.


Das Ergebnis des Gutachterausschusses ist der Bürgerschaft mitzuteilen, unter Beifügung der Begründung für die Bewertung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt