Änderungsantrag - 2010/BV/0871-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 12.03.2010 !


Beschlussvorschlag:

Im nördlichen Bereich des B-Plans sind verbindlich Flächen auszuweisen, auf denen ein Parkhaus realisiert wird. Hierzu ist eine entsprechende Sondergebietsfestlegung zu treffen.

 

 

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Begründung:

Nach vorliegenden Untersuchungen der RGS besteht im Sanierungsgebiet Östliche Altstadt ein zusätzlicher Bedarf von mehreren Hundert Stellplätzen. Dieses Problem wird noch verschärft, wenn die Platzfläche vor der Nikolaikirche in den kommenden Jahren saniert wird. Lediglich am Küterbruch besteht noch eine mögliche Reservefläche für die Errichtung eines Parkhauses. Diese ist jedoch für die Bewohner der südlichen Bereiche der östlichen Altstadt zu weit entfernt. Die Lösung des Problems des ruhenden Verkehrs ist Voraussetzung für die Aufhebung des Sanierungsgebietes und den damit verbundenen Zahlungen einer Sanierungsumlage an die Hansestadt. Die Fläche am Kopfende des Güterbahnhofs (auch in den Obergeschossen des Versorgungszentrums) ist für diese Nutzung zu sichern.

Die Errichtung eines Parkhauses ist privatwirtschaftlich zurzeit nicht darstellbar. Wenn der Bedarf für ein solches Parkhaus öffentlich bejaht wird, dann sind dafür von der Stadt Fördermittel bereit zu stellen. Da sich diese Fläche bereits im Sanierungsgebiet befindet, ist die Möglichkeit einer Förderung mit Städtebaufördermitteln gegeben.

 

 

 

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Werner Simowitsch

Vorsitzender OBR Stadtmitte

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zurückgezogen