Beschlussvorlage - 2010/BV/0924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt den Mindeststandard für barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Baulast der Hansestadt Rostock entsprechend den hierfür erstellten Richtzeichnungen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

Kommunalverfassung M-V, § 22

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahr 2002 hat zum Ziel, die Benachteiligung behinderter Menschen zu verhindern und zu beseitigen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Als barrierefrei werden unter anderem bauliche Anlagen, Verkehrsmittel und akustische und visuelle Informationsquellen betrachtet, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Das Behindertengleichstellungsgesetz schafft für die Bundesrepublik Deutschland eine allgemeine gesetzliche Grundlage für das barrierefreie Bauen. Es fordert die Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr für sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr (§8 BGG).

Da entsprechende Erlasse des Bundes und des Landes zur Einführung technischer Standards für den Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen für barrierefreies Bauen fehlen, soll mit den Richtzeichnungen „Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ ein Mindeststandard für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock festgelegt werden. Grundlage ist die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen aus dem Jahr 2006 (RASt 06) und die hierin enthaltenen Hinweise auf die DIN 18024, Barrierefreies Bauen Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen, den damaligen Norm-Entwurf zur DIN 18030, Barrierefreies Bauen (2006-01) sowie den hierzu vorliegenden aktuellen Arbeitsständen zur DIN 18040. Mit der Einführung der Richtzeichnungen „Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ folgt die Hansestadt Rostock dem Beispiel mehrerer Länder und Kommunen, die für ihren Verantwortungsbereich mit ähnlichen Erlassen bereits weitgehende verbindliche Grundlagen geschaffen haben.

Die Richtzeichnungen „Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ stellen für die Hansestadt Rostock die verbindliche Planungsgrundlage für das barrierefreie Bauen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen dar. Durch die Richtzeichnungen wird der zu realisierende Mindeststandard festgelegt. Die Anwendung von Leiteinrichtungen für Blinde und Sehschwache mit taktilen Platten ist im Bereich des Straßenhauptnetzes entsprechend dem Integrierten Gesamtverkehrskonzept 1998 (Plan Netzkonzept städtisches Straßennetz) für Straßen und Plätze sowie sonstige öffentliche Verkehrsanlagen mit besonderer gesamtstädtischer und verkehrlicher Bedeutung, für Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs in der Baulast der Hansestadt Rostock (Bushaltestellen) sowie bei begründetem Bedarf im näheren Umfeld (bis 200 m) von Einrichtungen mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen von behinderten Personen vorgesehen und wird für die Straßenbahnhaltestellen der Rostocker Straßenbahn AG empfohlen. Mit Umsetzung der in den Richtzeichnungen festgelegten Parametern werden auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock ein einheitliches Leitsystem und Gestaltungsvarianten an Verkehrsanlagen realisiert. Die verbindliche Entscheidung über die Anwendung im Einzelfall trifft das Tief- und Hafenbauamt in Abstimmung mit dem Büro für Behindertenfragen.

In begründeten Fällen kann über die Mindestforderungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Tief- und Hafenbauamt als Baulastträger hinausgegangen werden. Dies betrifft insbesondere die behindertengerechte Gestaltung von Verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Stadtzentrum in Anlehnung an den hierfür erarbeiteten „Planungsleitfaden barrierefreies Stadtzentrum Rostock“ vom 30.06.2009.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für barrierefrei gestaltete Gehwegbereiche erhöhen sich um 10 - 20 %.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.04.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen