Informationsvorlage - 2010/IV/0810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

Art. 1 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die bundesweite Reform des Haushalts- und Rechnungswesens, und damit die Ablösung der Kameralistik durch Einführung der Doppik, ist gem. Art. 1 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ab dem Haushaltsjahr 2012 verbindlich umzusetzen.

Die Vorbereitung des Umstellungsprozesses bedarf eines großen Arbeits- und Zeitaufwands, um der Vielzahl von neu gefassten bzw. neu geschaffenen Regelungen gerecht zu werden.

Das Konzept zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens der Hansestadt Rostock zum 01.01.2012 soll die erforderlichen Arbeitsprozesse sowie die notwendigen strukturellen Veränderungen für eine pünktliche und korrekte Überleitung in einen doppischen Haushalt sicherstellen. Durch eine permanente Fortschreibung dieses Konzeptes ist sichergestellt, dass eine ständige Aktualisierung auf die sich während der Umsetzung ergebenden neuen Entwicklungen und Probleme gewährleistet ist.

Unter Leitung des Kämmerei- und Finanzverwaltungsamtes wurde für die Umsetzung des Konzeptes die Arbeitsgruppe „Doppik 2012“ mit den drei Unterarbeitsgruppen „Haushalts- und Rechnungswesen“, „Organisation, Controlling und Fortbildung“ und „Automatisierte Datenverarbeitung“ gebildet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.02.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

17.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben