10.06.2026 - 8.1 Dr. Anja Eggert und Dr. Felix Winter (für die F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach Ausführungen von Frau Rieker (für die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN. Volt) zum Antrag informiert Herr Senator Dr. von Wrycz Rekowski, dass er ebenfalls die Notwendig­keit der Einrichtung einer entsprechenden Beratungsstelle für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sieht. Aufgrund bis dato fehlender Förderungsmöglichkeiten und daraus folgend der Aufgabenwahrnehmung einzig durch das Ehrenamt, wurde durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock das Angebot an das Kreisdiakonische Werk gemacht, über den Kommunalen Präventionsrat eine Projektstelle mit einem mindestens 10-Stunden-Angebot für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einzurichten und auch zu finanzieren. Da es bisher zum Angebot noch keine Rückmeldung gab, wurde für den 23. Juni 2026 noch einmal ein Termin anberaumt.

 

Anschließend informiert Frau Dr. Bachmann, dass sie aufgrund der vorherigen Stellung­nahme des Senators den Antrag in der vorgelegten Form nicht unterstützen kann.

 

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Beschluss Nr. 2026/AN/1568:

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. unter welchen Voraussetzungen in Rostock eine Anlaufstelle zur Beratung und Prävention von häuslicher und sexualisierter Gewalt eingerichtet werden kann, die sich insbesondere auch an gewaltausübende oder dahingehend gefährdete Personen richtet
     
  2. wie eine Umsetzung zunächst im Rahmen eines zeitlich befristeten Modellprojekts mit dem Ziel einer langfristigen Etablierung möglich und sinnvoll ist,
     
  3. wie eine solche Anlaufstelle mit bestehenden Interventions- und Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und Stalking kooperieren kann, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auflagen im Rahmen behördlicher oder gerichtlicher Verfahren,
     
  4. welche strukturellen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine solche Kooperation geschaffen werden müssten und inwiefern dadurch bestehende Hilfesysteme entlastet werden können,
     
  5. welche Fördermöglichkeiten – insbesondere durch das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie im Rahmen bundesgesetzlicher Regelungen (u. a. Gewalt­hilfegesetz) – zur Finanzierung eines solchen Angebots in Betracht kommen,
     
  6. inwiefern eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation eines entsprechenden Modellprojekts umgesetzt werden kann.

 

Zudem wird die Oberbürgermeisterin gebeten, sich gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Städte- und Gemeindetag für die Prüfung und ggf. Bereitstellung entsprechender Fördermittel einzusetzen.
 

Die Bürgerschaft ist im vierten Quartel 2026 über die Prüfergebnisse und einen möglichen Umsetzungsstand zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt