25.03.2025 - 5.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung des En...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bau- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 25.03.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hortig-Delaunay vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität und Herr Millahn von der Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung in Rostock als von der Stadt beauftragter Planer, erläutern anhand von Planzeichnungen den Bearbeitungsstand.
Herr Hortig-Delaunay berichtet von den bereits stattgefundenen Gremiensitzungen, insbesondere von den 2 Sitzungen des Ortsbeirates Biestow.
Anschließend übergibt er das Wort an Herrn Millahn, dem einstimmig Rederecht gewährt wird. Er erläutert anhand der Pläne die vorgesehene Planung von Mehrfamilienhäusern, die eine unterschiedliche Anzahl an Vollgeschossen aufweisen. Auch Einfamilienhäuser sind dort angedacht, sodass insgesamt ca. 400 Wohneinheiten entstehen sollen.
Im Zusammenhang mit der Planung des B-Plans wurde eine Artenschutzkartierung vorgenommen. Hieraus leitet sich der Befund ab, dass eine Ersatzflächenbeschaffung erforderlich ist, insbesondere für Rebhühner und Feldlerchen. Dieser Befund ist auch für die finale Erschließung der Fläche wichtig.
Die Gespräche mit der Gemeinde Papendorf waren nach Angaben von Herrn Millahn zäh. Schlussendlich konnte eine Einigung beim Abfluss des Regenwassers auf der südlich gelegenen Grünfläche, die sich auf dem Territorium der Gemeinde Papendorf befindet, erzielt werden. Überdies werden der Gehweg der Planstraße A, der in der Hansestadt Rostock beginnt, in Papendorf weitergeführt sowie die B-Plan-Festsetzungen der Baufelder II und IV angepasst, um die Nahversorgung zu verbessern.
Danach geht Herr Millahn auf die eingereichten Änderungsanträge ein.
Der Änderungsantrag 01 schlägt eine Begrenzung der Bauwerkshöhe von 9 Metern über Höhenbezugspunkt vor. Änderungsantrag 02 beinhaltet eine nach Süden hin steigende Anzahl an Vollgeschossen, auch um die Belange der Anwohner oberhalb des B-Plangebietes zu würdigen. Zu Änderungsantrag 03 kann Herr Millahn berichten, dass die schützenswerte Population in eine in etwa 1 Kilometer weiter südlich gelegene Ersatzfläche umgesiedelt wird.
Dem Änderungsantrag 04 sieht Herr Millahn kritisch, da die HRO lediglich mittels Verhandlungen mit der Gemeinde Papendorf mögliche Veränderungen beim Fuß- und Radweg herbeiführen kann.
Der Änderungsantrag 05 behandelt die Untersagung eines Dachgeschossausbaus in den WA´ s 2, 4 und 6. Hierzu erläutert Herr Sydow, dass es durch den möglichen Ausbau negative Einflüsse auf die Bestandsmieter der anliegenden Seite gibt. Frau Botezatu berichtet anschließend aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.
Im Anschluss erläutert Herr Posselt als Mitglied des betroffenen Ortsbeirates Biestow die eingereichten Änderungsanträge 01 bis 04. Er berichtet aus den Ortsbeiratssitzungen, aus denen die Änderungsanträge hervorgekommen sind.
Von Seiten der Verwaltung wird unabhängig von den vier Änderungsanträgen des Ortsbeirates Biestow veranlasst, dass drei Präzisierungen der Planungsinhalte des Entwurfes des Bebauungsplans noch vor der Auslegung vom beauftragten Bauleitplaner eingearbeitet werden, die vom Ortsbeirat Biestow in seiner ersten Sitzung zum Thema am 18.02.2025 bereits thematisiert wurden und die lediglich Klarstellungen des ohnehin planerisch Beabsichtigten sind, (siehe Anlage):
a) Der Anschluss der Wegeverbindung hin zur Straßenbahnendhaltestelle "Südblick" wird verlängert in Richtung des geplanten Fuß- und Radweges auf der Papendorfer Seite.
b) In den beiden Baugebieten WA 2 und 4 wird die maximal zulässige Gebäudehöhe von bisher 17,5 m für das jeweilige Baugebiet insgesamt ausdifferenziert in drei verschiedene Gebäudehöhenbegrenzungen von 11,5 m, 14,5 m und 17,5 m, analog zur festgesetzten Zahl der Vollgeschosse von III, IV und V Vollgeschossen.
c) Zur besseren Erreichbarkeit des künftigen Lebensmittelversorgers im Papendorfer Baugebiet aus dem bestehenden "Wohnpark Biestow" heraus wird noch eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Rad- und Fußweg in dem südlichen Grünzug neu vorgesehen.
Die genannte Anlage wird der Niederschrift beigefügt.
Frau Botezatu befragt Herrn Millahn zum Thema Frischluftschneisen. Herr Millahn antwortet, dass diese Thematik auf Grundlage des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurde. Das Umweltfreiraumkonzept dient als Instrument, um vorsorglich Kenntnisse zu gewinnen und diese in die Planungen einzubeziehen. Jedoch besteht in diesem Fall keine Kompensationsmöglichkeit zur eingeschränkten Kaltluftproduktion.
Herr Bothur erfragt die Bedingungen zur Begrenzung der Vollgeschosse. Diese ergeben sich laut Herrn Hortig-Delaunay aus der Differenzierung der Gebäudeoberkanten. Herr Millahn verweist zudem auf die vorhandenen Gebäude. Die B-Plan-Festsetzung sieht vor, dass in den im Änderungsantrag 05 genannten Baufeldern keine Steildächer zugelassen werden.
Anschließend erfragt Herr Bothur die Zusammenhänge beim Abwägungsentschluss zum Thema Frischluftschneisen. Als Nachtrag zur Sitzung wird von Seiten der Verwaltung mitgeteilt, dass beim Lokalklima durch anlagebedingte Beeinträchtigungen eine verstärkte Aufwärmung von versiegelten Bereichen zu erwarten ist, die zu einer Verminderung der Kaltluftproduktion führt.
Im Zuge des voranschreitenden Klimawandels kann gesagt werden, dass langanhaltende Hitzeperioden zunehmen. Allerdings kann durch die Gestaltung des Quartiers mit Grünzügen und einer insgesamt hohen Durchgrünung die Durchlüftung gefördert werden. Dadurch sei eine besondere Gefährdung für die Ausbildung von Wärmeinseln nicht zu erwarten.
Die Schallimmissionen werden infolge der Planung innerhalb des geplanten Wohngebiet wahrnehmbar (Stufe 2) und außerhalb kaum wahrnehmbar (Stufe 1) zunehmen. Aufgrund der geringen Vorbelastung sind die Auswirkungen durch Lärm und unter Beachtung der Schutzmaßnahmen insgesamt gering.
Im Anschluss wird über den Änderungsantrag 05 abgestimmt.
Beim Änderungsantrag 04 erkundigt sich Frau Botezatu nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Herr Hortig-Delaunay führt aus, dass die Erschließung über die Nobelstraße hinaus nur im Einvernehmen mit Papendorf erfolgen kann.
Danach wird über diesen Änderungsantrag abgestimmt.
Anschließend erfragt Frau Schulz die Verwaltung zu den Themen Umsiedlung und der Errichtung des Schutzzauns. Herr Bothur ergänzt die Frage hinsichtlich der Umsiedlung, ob hierzu ein Monitoring vorgesehen ist. Herr Millahn führt aus, dass es zwischen dem Investor und der Hansestadt Rostock einen städtebaulichen Vertrag gibt, der den Investor zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet. Eine dauerhafte Errichtung eines Zauns um den „Hopfenhofsoll“ wäre ungeeignet. Das Laichgewässer soll zudem bleiben.
Nach den Ausführungen wird über den Änderungsantrag 03 abgestimmt.
Herr Meister verlässt von 18:15 bis 18:29 Uhr den Sitzungsraum.
Frau Schulz fragt Herrn Posselt, wie die Reduzierung von insgesamt 34 Wohneinheiten im Ortsbeirat wahrgenommen wurde. Herr Posselt antwortet, dass die Reduzierung der Wohneinheiten das B-Planverfahren nicht gefährden sollen.
Herr Sydow merkt an, dass der Medienanschluss über die Stadtgrenze hinaus nicht gewährleistet werden kann. Herr Horn-Augustin (OSPA Rostock) verweist auf einen geschlossenen Erschließungsvertrag.
Anschließend werden die Änderungsanträge 02 und 01 zur Abstimmung gestellt.
Frau Schulz stellt zur Beschlussvorlage die Frage nach einem Nahwärmekonzept. Herr Millahn erläutert, dass Geothermie vorgesehen ist. Eine Anschlusspflicht kann nur über die einzelnen Grundstückskaufverträge verbindlich geregelt werden. Zudem ist für die Fernwärme Solarenergie erforderlich, die die Stadtwerke Rostock laut Herrn Millahn gegenwärtig nicht in diesem Maße erbringen kann.
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“, begrenzt
im Nordosten: durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,
im Nordwesten: durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 3/2, 110/36, 113/7
und 113/8
im Südosten: durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,
im Südwesten: durch die nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 114/1 und 115/4
der Flur 1, Gemarkung Biestow,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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