06.12.2023 - 9.3.2 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2023 folgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlassen:
Artikel 1 – Änderung
Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 6. Februar 2023, veröffentlicht im INTERNET unter der Adresse www.rostock.de/Bekanntmachungen am 13. Februar 2023, wird wie folgt geändert:
a) In Ziffer 2 der Anlage 4 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:
„Sofern ein günstigeres Angebot eines Verkehrstickets existiert, das die Leistungen des Monatstickets mit umfasst, ist die Pauschale auf die Höhe des Preises dieses Angebotes begrenzt.“
Artikel 2 - Inkrafttreten
Die Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.