06.12.2023 - 10.9 Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass der Beschlussvorschlag der Vorlage redaktionell geändert wurde, durch Ergänzung eines Punktes 1 zur „Ansichziehung“.  Ebenfalls wurde der Sachverhalt redaktionell korrigiert.

 

Weiterhin wurden folgende Änderungsanträge zurückgezogen:

 

- Nr. 2023/BV/4698-02 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4698-06 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD und DIE LINKE.PARTEI sowie

 

- Nr. 2023/4698-12 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4698-15 (ÄA) von Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

Des Weiteren wurde der Beschlussvorschlag des Änderungsantrages Nr. 2023/BV/4698-10 (ÄA) von Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion) redaktionell Im letzten Satz wie folgt geändert:

 

Hinter dem Wort „Erwerb“ wurde die Wortgruppe „von Gewerbe- und Wohnraumflächen“ eingefügt.


 

Zum weiteren Verfahren informiert die Präsidentin, dass zunächst über Punkt 1 - über die Ansichziehung der Angelegenheit durch die Bürgerschaft - entschieden werden muss. Das ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern jederzeit möglich [§ 22 Abs. 2 Satz 3 KV M-V].

Für diese Ansichziehung wird eine einfache Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft benötigt, da die Übertragung der zu beschließenden Angelegenheit auf den Hauptausschuss durch einfachen Beschluss der Bürgerschaft erfolgte.

Nur wenn der Ansichziehung zugestimmt wird, wird anschließend in der Sache - d. h. über Punkt 2 der Beschlussvorlage - entschieden werden können.

 

 

 

Es erfolgt die separate Abstimmung zum Punkt 1 der Beschlussvorlage.

 

 

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft zieht die Entscheidung über den Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten für die in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften an sich.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Damit hat die Bürgerschaft die Angelegenheit an sich gezogen und es erfolgt die Behandlung des Punktes 2 der Beschlussvorlage.

 

 

Herr Sens bittet um folgende redaktionelle Änderungen zum Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4698-29 (ÄA) seiner Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

- im zweiten Satz des Beschlussvorschlages ist das Wort „Parkplatzsituation“ zu ändern in „Wohn- und Parkplatzsituation“,

- der zweite Halbsatz des letzten Satzes des Beschlussvorschlages ist nach dem Wort „wenn“ durch die Wortgruppe „ein öffentlicher Zugang weitestgehend ermöglicht wird“ zu ersetzen.

 

Der 2. Stellvertreter der Oberbürgermeisterin, Herr Senator Bockhahn, nimmt mit Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2023/BV/4698-16 (SN) zu den Änderungs­anträgen Stellung. Hinsichtlich der nach Vorliegen der genannten Stellungnahme der Verwaltung eingegangenen Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4698-27 (ÄA), Nr. 2023/BV/4698-29 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4698-30 (ÄA) verweist er auf die Ausführungen zur Thematik in der genannten Stellungnahme.
Der Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4698-31 (ÄA) kann von der Verwaltung nicht gedeutet werden und braucht eine nähere Erläuterung. Weiterhin gibt er den Hinweis, dass das im Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4698-32 (ÄA) Geforderte bereits gängige Praxis ist.

 

Eine weitere Wortmeldung erfolgt durch Herrn Sens, welcher mit Ausführungen zu Änderungsanträgen der Beschlussvorlage zustimmt.


 

Frau Dr. Bachmann informiert, dass die Fraktion Rostocker Bund unter anderem die Änderungsanträge, welche jetzt schon Verwertungsvorgaben für Grundstücke vorschlagen und diejenigen, die beinhalten, was bereits gesetzlich geregelt ist, ablehnt. Es wird aber den Änderungsanträgen Nr. 2023/BV/4698-31 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4698-32 (ÄA) sowie der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

Frau Niemeyer lehnt alle Änderungsanträge ab, da mit dieser Beschlussvorlage erst einmal nur der Verzicht auf Vergabe von Erbbaurechten für die dort vorgeschlagenen Grundstücke beschlossen werden sollte.

 

Herr Dr. Winter legt dar, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorlage zustimmt, aber die Änderungsanträge, die neue Grundstücke, als die vorgeschlagenen, beinhalten, insbesondere den Groten Pohl, ablehnt.

 

Frau Schröder (als Vorsitzende des Ortsbeirates Südstadt) plädiert für eine Ausschreibung der Grundstücke des Groten Pohls, um das Gebiet endlich zu entwickeln.

 

Herr Koch informiert, dass er nur dem Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4698-32 (ÄA) zustimmt.

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung der Änderungsanträge, zu der die Präsidentin zuvor darauf hinweist, dass diese in der Reihenfolge der Nummerierung der Änderungsanträge erfolgt. Ausnahmen bilden hierbei aufgrund ihrer inhaltlichen Überschneidungen folgende Änderungsanträge, die im Zusammenhang behandelt und in folgender Reihenfolge zur Abstimmung vorgesehen sind:

 

- Nr. 2023/BV/4698-03 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4698-14 (ÄA),

- Nr. 2023/BV/4698-30 (ÄA), Nr. 2023/BV/4698-10 (ÄA), Nr. 2023/BV/4698-08 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4698-27 (ÄA),

- Nr. 2023/BV/4698-11 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4698-09 (ÄA) sowie

- Nr. 2023/BV/4698-32 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4698-31 (ÄA).

 

 

Auf Verlangen von Frau Dr. Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund) wird der Beschlussvorschlag des Änderungsantrages Nr. 2023/BV/4698-01 (ÄA) punktweise abgestimmt.

 

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Nun erfolgt die Abstimmung zum Punkt 2 der Beschlussvorlage.

Beschlussvorschlag:

 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

 

 

 

Beschluss
(einschließlich bestätigter Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4698-05 (ÄA) (s. TOP 10.9.3),
Nr. 2023/BV/4698-07 (ÄA) (s. TOP 10.9.4), Nr. 2023/BV/4698-13 (ÄA) (s. TOP 10.9.9),

Nr. 2023/BV/4698-14 (ÄA) (s. TOP 10.9.10), Nr. 2023/BV/4698-29 (ÄA) (redaktionell geändert - s. TOP 10.9.13) und Nr. 2023/BV/4698-30 (ÄA)):

 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

3. Die Liegenschaft Nummer 6 (Verwaltungsgebäude Schillingallee 71) soll vorzugsweise in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Hierzu soll die Liegenschaft der Universitäts­medizin Rostock, dem Studierendenwerk Rostock-Wismar und der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH zum Kauf angeboten werden.
 

4. Für das Objekt „14 - ehemaliges Best Western Hanse Hotel, Parkstr. 51 - 53, 18119 Rostock“ wird festgelegt, dass mit einer Beschlussvorlage zum Verkauf des Objekts eine nach­vollziehbare Darstellung vorzulegen ist, dass das Objekt nicht mehr für die Unterbringung Geflüchteter o. ä. Zwecke benötigt wird.

 

5. Bei der Liegenschaft Nummer 15 (jetziger Theaterstandort, Patriotischer Weg 33) ist eine Konzeptvergabe durchzuführen. Hierbei ist auf der einen Seite eine adäquate Lösung für die angespannte Wohn- und Parkplatzsituation in der KTV zu finden, z. B. durch eine Quartiersgarage. Auf der anderen Seite muss auch in Zukunft sichergestellt sein, dass die kulturelle und geschichtliche Bedeutung des ehemaligen Gebäudes und seiner Umgebung als früheres Volkshaus Philharmonie und Wirkstätte der Arbeiterbewegung, sowie als ehemaliges Volkstheater erlebbar gemacht wird. Dies ist am ehesten möglich, wenn ein öffentlicher Zugang weitestgehend ermöglicht wird.
 


 

 

6. Die Liegenschaften Nummer 17 (Petersdorfer Straße) und 18 (Güterverkehrszentrum MV Hanseatenstr.) sind zuerst der Rostock Port GmbH zum Kauf anzubieten.
 

 

7. Sämtliche Liegenschaften, die sich für eine Bebauung mit mehrgeschossigen Mehr­familienhäusern eignen, sollen zeitnah zuerst den regionalen Wohnungsgenossen­schaften und der WIRO zum Kauf angeboten werden. Der Verkauf erfolgt unter der Maßgabe, dass ein angemessener Anteil an sozialem Wohnraum auf den Liegenschaften zu errichten ist.
 

8. Bei allen Flächen, bei denen es sich nicht um Gewerbeflächen handelt, ist im Kaufvertrag festzuschreiben, dass eine Bebauung des Grundstücks innerhalb von 7 Jahren nach dem Kauf zu gewährleisten ist. Eine Weiterveräußerung des Grundstücks ohne Bebauung ist ohne Zustimmung der Stadt unzulässig. Anderenfalls fällt das Grundstück zum ursprüng­lichen Kaufpreis oder zum Marktwert an die Stadt zurück.

 

 

 

Anlagen:

1 Liste potentieller Flächen zur Finanzierung des Eigenanteils für den
   Theaterneubau,

2 Lagepläne

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 


 

Gefasster Beschluss Nr. 2023/BV/4698
(einschließlich bestätigter Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4698-05 (ÄA) (s. TOP 10.9.3),
Nr. 2023/BV/4698-07 (ÄA) (s. TOP 10.9.4), Nr. 2023/BV/4698-13 (ÄA) (s. TOP 10.9.9),

Nr. 2023/BV/4698-14 (ÄA) (s. TOP 10.9.10, Nr. 2023/BV/4698-29 (ÄA) (redaktionell geändert - s. TOP 10.9.13) und Nr. 2023/BV/4698-30 (ÄA)):

 

1. Die Bürgerschaft zieht die Entscheidung über den Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten für die in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften an sich.
 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

3. Die Liegenschaft Nummer 6 (Verwaltungsgebäude Schillingallee 71) soll vorzugsweise in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Hierzu soll die Liegenschaft der Universitäts­medizin Rostock, dem Studierendenwerk Rostock-Wismar und der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH zum Kauf angeboten werden.
 

4. Für das Objekt „14 - ehemaliges Best Western Hanse Hotel, Parkstr. 51 - 53, 18119 Rostock“ wird festgelegt, dass mit einer Beschlussvorlage zum Verkauf des Objekts eine nach­vollziehbare Darstellung vorzulegen ist, dass das Objekt nicht mehr für die Unterbringung Geflüchteter o. ä. Zwecke benötigt wird.

 

5. Bei der Liegenschaft Nummer 15 (jetziger Theaterstandort, Patriotischer Weg 33) ist eine Konzeptvergabe durchzuführen. Hierbei ist auf der einen Seite eine adäquate Lösung für die angespannte Wohn- und Parkplatzsituation in der KTV zu finden, z. B. durch eine Quartiersgarage. Auf der anderen Seite muss auch in Zukunft sichergestellt sein, dass die kulturelle und geschichtliche Bedeutung des ehemaligen Gebäudes und seiner Umgebung als früheres Volkshaus Philharmonie und Wirkstätte der Arbeiterbewegung, sowie als ehemaliges Volkstheater erlebbar gemacht wird. Dies ist am ehesten möglich, wenn ein öffentlicher Zugang weitestgehend ermöglicht wird.
 

6. Die Liegenschaften Nummer 17 (Petersdorfer Straße) und 18 (Güterverkehrszentrum MV Hanseatenstr.) sind zuerst der Rostock Port GmbH zum Kauf anzubieten.
 

7. Sämtliche Liegenschaften, die sich für eine Bebauung mit mehrgeschossigen Mehr­familienhäusern eignen, sollen zeitnah zuerst den regionalen Wohnungsgenossen­schaften und der WIRO zum Kauf angeboten werden. Der Verkauf erfolgt unter der Maßgabe, dass ein angemessener Anteil an sozialem Wohnraum auf den Liegenschaften zu errichten ist.
 

8. Bei allen Flächen, bei denen es sich nicht um Gewerbeflächen handelt, ist im Kaufvertrag festzuschreiben, dass eine Bebauung des Grundstücks innerhalb von 7 Jahren nach dem Kauf zu gewährleisten ist. Eine Weiterveräußerung des Grundstücks ohne Bebauung ist ohne Zustimmung der Stadt unzulässig. Anderenfalls fällt das Grundstück zum ursprüng­lichen Kaufpreis oder zum Marktwert an die Stadt zurück.

 

Anlagen:

1 Liste potentieller Flächen zur Finanzierung des Eigenanteils für den
   Theaterneubau,

2 Lagepläne

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Anlagen zur Vorlage