06.12.2023 - 9.5 Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass der Beschlussvorschlag redaktionell geändert wurde:

Der Erledigungstermin „März“ wurde durch „Juni“ 2024 ersetzt.
 

 

Nach Ausführungen von Frau Günther zum Antrag bringt Herr Flachsmeyer die Änderungsanträge Nr. 2023/AN/4892-02 (ÄA) und Nr. 2023/AN/4892-03 (ÄA) der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.PARTEI und SPD ein und informiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag mit diesen Änderungsanträgen zustimmt.
 

Frau Knitter informiert, dass die Fraktion der SPD dem Antrag nicht zustimmen wird, da er in vielen Punkten an den eigentlichen Problemen der Innenstadt vorbeigeht. Es wird mehr Aufenthaltsqualität in der Innenstadt benötigt. Weiterhin spricht sie sich für eine Markthalle hinter dem Doberaner Hof aus.

 

Herr Eisfeld und Frau Dr. Bachmann nehmen zustimmend zum Antrag Stellung.

 

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Beschlussvorschlag (einschließlich redaktioneller Änderung):

 

Die Oberbürgermeisterin wird mit der Prüfung beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Einzelhandels in der Rostocker Innenstadt zu entwickeln, bei denen folgende Ideen und Initiativen Berücksichtigung finden: 

 

  • Aktive und ordentliche Mitgliedschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im „City-Kreis Rostock e.V.“ zur Unterstützung des Vereins und zur Förderung der Innenstadt. Unabhängig davon ist die Prüfung einer finanziellen Unterstützung des Vereins in adäquater Höhe vorzunehmen.

 

  • Einführung eines „Parkplatzmoratoriums“ zum Erhalt der Parkplätze im Ortsteil Stadtmitte. Damit geht die Forderung einher, dass in der Rostocker Innenstadt ab sofort keine weiteren öffentlichen Parkplätze im Zuge von Baumaßnahmen und Sanierungen wegfallen dürfen. Die Stadtverwaltung ist im Gegensatz dazu aufge­fordert, diese für ganz Rostock wünschenswerte Maßnahme für weitere Baumaß­nahmen im Stadtgebiet zu prüfen. Eine Ausweitung von E-Ladestationen muss hierbei inkludiert sein.

 

  • Schaffung von Begegnungs- und Verweilräumen mit familiärem Charakter zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt (z.B. auf dem Neuen Markt oder dem Bereich um die Wallanlagen).
     
  • In Zusammenarbeit mit der WIRO soll die Mietsituation der Einzelhändler in den Liegenschaften der WIRO analysiert und entsprechende Anpassungen zugunsten der Einzelhändler vorgenommen werden. Weiterhin sind lukrative Mietangebote für Neumieter von gewerblichen Flächen in der Innenstadt (KTV + Stadtmitte) zu entwickeln.


 

  • Durchführung von mindestens zwei Jahresveranstaltungen in der Langen Straße zur Belebung und Bewerbung der Innenstadt (insbesondere der Langen Straße). Hierzu sind neben den ansässigen Gewerbetreibenden, auch unterschiedliche kommunale und private Akteure sowie der „City-Kreis Rostock e.V.“ einzubinden.
     
  • Etablierung eines „Rostocker Cityday“ zur Belebung und Bewerbung der Rostocker Innenstadt. Dabei sollten in Kooperation mit öffentlichen und privaten Partnern besondere Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt werden. Beispielsweise werden öffentliche Parkgebühren an dem Tag um die Hälfte reduziert.
     
  • Die im Rahmen der „Smart City Strategie Rostock“ entwickelten Konzepte sollen vermehrt in Projekte zur Stadtentwicklung im Innenstadtbereich integriert werden.
     
  • Um die Standortattraktivität zu erhöhen, soll von einer Anhebung des Gewerbesteuer­hebesatzes in den nächsten 10 Jahren abgesehen werden. Somit würde es Unter­nehmen ermöglicht werden, langfristige Investitionspläne zu entwickeln und zu realisieren.
     
  • Die Stadtverwaltung legt der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit einen jährlichen Bericht zur gewerblichen Situation der Rostocker Innenstadt vor.
     
  • Das von der Bürgerschaft im Jahr 2021 beschlossene Einzelhandelsentwicklungs­konzept soll als Leitfaden dienen und alle fünf Jahre unter Einbeziehung aktueller Veränderungen fortgeschrieben werden.

 

Die Prüfergebnisse sind der Bürgerschaft in der Junisitzung 2024 vorzulegen.

 

 

 

Beschluss Nr. 2023/AN/4892

(einschließlich redaktioneller Änderung und bestätigten Änderungsanträgen Nr. 2023/AN/4892-02 (ÄA): und Nr. 2023/AN/4892-03 (ÄA) (s. TOP 9.5.2 und 9.5.3):

 

Die Oberbürgermeisterin wird mit der Prüfung beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Einzelhandels in der Rostocker Innenstadt zu entwickeln, bei denen folgende Ideen und Initiativen Berücksichtigung finden: 

 

  • Aktive und ordentliche Mitgliedschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im „City-Kreis Rostock e.V.“ zur Unterstützung des Vereins und zur Förderung der Innenstadt. Unabhängig davon ist die Prüfung einer finanziellen Unterstützung des Vereins in adäquater Höhe vorzunehmen.

 

  • Weiterentwicklung der verkehrlichen Infrastruktur, um eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Menschen zu gewährleisten und die Attraktivität der Innenstadt und die Aufenthaltsqualität weiter zu fördern. Dabei sind insbesondere eine gute Anbindung an P+R-Stellplätze, Schließfächer für das Zwischenlagern von Einkäufen und der Ausbau von E-Ladestationen für Kraftfahrzeuge und E-Bikes zu prüfen.

 

  • Schaffung von Begegnungs- und Verweilräumen mit familiärem Charakter zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt (z.B. auf dem Neuen Markt oder dem Bereich um die Wallanlagen).


 

  • In Zusammenarbeit mit der WIRO soll die Mietsituation der Einzelhändler in den Liegenschaften der WIRO analysiert und entsprechende Anpassungen zugunsten der Einzelhändler vorgenommen werden. Weiterhin sind lukrative Mietangebote für Neumieter von gewerblichen Flächen in der Innenstadt (KTV + Stadtmitte) zu entwickeln.
     
  • Durchführung von mindestens zwei Jahresveranstaltungen in der Langen Straße zur Belebung und Bewerbung der Innenstadt (insbesondere der Langen Straße). Hierzu sind neben den ansässigen Gewerbetreibenden, auch unterschiedliche kommunale und private Akteure sowie der „City-Kreis Rostock e.V.“ einzubinden.
     
  • Etablierung eines „Rostocker Cityday“ zur Belebung und Bewerbung der Rostocker Innenstadt. Dabei sollten in Kooperation mit öffentlichen und privaten Partnern besondere Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt werden. Beispielsweise werden öffentliche Parkgebühren an dem Tag um die Hälfte reduziert.
     
  • Die im Rahmen der „Smart City Strategie Rostock“ entwickelten Konzepte sollen vermehrt in Projekte zur Stadtentwicklung im Innenstadtbereich integriert werden.
     
  • Die Stadtverwaltung legt der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit einen jährlichen Bericht zur gewerblichen Situation der Rostocker Innenstadt vor.
     
  • Das von der Bürgerschaft im Jahr 2021 beschlossene Einzelhandelsentwicklungs­konzept soll als Leitfaden dienen und alle fünf Jahre unter Einbeziehung aktueller Veränderungen fortgeschrieben werden.

 

Die Prüfergebnisse sind der Bürgerschaft in der Junisitzung 2024 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt