05.12.2023 - 6.1 Bau- und Verkehrsausschuss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 05.12.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Cafeteria/ Bildungs- und Konferenzzentrum
- Ort:
- Friedrich-Barnewitz-Straße 5, 18119 Rostock
Wortprotokoll
Herr Uwe Jahnke, Bau- und Verkehrsausschuss:
- berichtet zur vergangenen Sitzung des Ausschusses am 30.11.2023
- am 08.02.2024 soll gemeinsame Sitzung mit Tiefbauamt, Tourismuszentrale und Ausschuss für Tourismus zum Thema Sonnenschirm am alten Strom stattfinden
- zum „Pilotprojekt Mehr Fahrradstellplätze in Warnemünde“ hat der Ausschuss einen Formulierungsvorschlag an den OBR verfasst
- dieser soll als Antrag an Bürgerschaft gestellt werden
- zur Verträglichkeitsprüfung für eine Quartiersgarage Warnemünde, John-Brinckman-Str. 10a wurde ein Brief an die OB versandt
- Bauantrag zur Wachtlerstraße 11 wird aufgrund von Unstimmigkeiten und Unrichtigkeiten nicht durchgehen
Dem Ortsbeirat ist ein Beschwerdebrief zur Verkehrs- und Parksituation in Warnemünde zugegangen, welcher sowohl an das Amt für Mobilität/Tiefbauamt als auch den Ortsbeirat adressiert war.
Der Bau- und Verkehrsausschuss hat zu den im genannten Bürgerbrief enthaltenen Forderungen und Vorschlägen folgende Antworten verfasst.
- Bewohnerparkgebiet:
Die geschilderten Mängel sind uns hinreichend bekannt. Von der Verwaltung ist seit Jahren kein Fortschritt bei der Bekanntgabe eines komplexen, angepassten Park- und Verkehrskonzeptes zu verzeichnen. Stattdessen werden Reduzierungen von öffentlichen Parkmöglichkeiten in Einzelvorhaben umgesetzt, ohne konzeptionell und praktisch eine Lösung für das stetig wachsende gesamt-Problem der Parkplatznot für Anwohner zu kommunizieren. Infolgedessen hat sich der Bau- und Verkehrsausschuss bekanntlich entschlossen, Eckpunkte dazu zu erarbeiten, die noch vor der Saison 2024 über den OBR mit der Verwaltung dann konkret diskutiert und umgesetzt werden sollen.
Zu diesen Punkten gehört auch ein neuer Zuschnitt der Einwohnerparkgebiete. Eine Zusammenfassung zu einem Gebiet – wie vorgeschlagen - stößt aber rechtlich an Grenzen genauso wie das Sperren der Innenstadt – ausgenommen für Bewohner – ohne entsprechende Voraussetzungen, wie Parkhäuser außerhalb des Zentrums und z.B. Quartiersgaragen, rechtlich und sachlich nicht durchsetzbar sind. Auch die Zeiten für das Bewohnerparken sind rechtlich vorgeschrieben.
Für unsere Erarbeitung würden wir über das Ortsamt gerne den umfassenden aktuellen Sachstand zum Einwohnerparken in Warnemünde von den zuständigen Ämtern abfragen lassen.
Die weiteren enthaltenen Vorschläge sind in der Umsetzung alle nicht unproblematisch. Wir werden sie aber im Zuge unserer Erarbeitung mit beachten und eine rechtlich mögliche Umsetzung versuchen.
Das Ortsamt wird zum aktuellen Sachstand zum Einwohnerparken in Warnemünde eine Anfrage an das Amt für Mobilität stellen.
- Einbahnstraßenregelung Alexandrinenstraße
Der Einreicher hat Recht - die Regelung ist nicht ganz eindeutig, selbst im Vergleich mit der Einmündung Poststraße/Kirchenplatz. Zur Herstellung der Eindeutigkeit (wie am Kirchenplatz) müsste das Einbahnstraßenschild weiter nach Süden versetzt werden. Insbesondere im Hinblick auf Ortsfremde fordern wir aber zur eindeutigen Regelung ein zusätzliches Schild 267 (Verbot der Einfahrt) mit Zusatz 1022-10 (Radfahrer frei) an der SW-Ecke dieser Kreuzung aufzustellen.
- Lieferzeiten
Hier ist uns nicht klar, was der Einreicher meint. Auch für diese Zeiten gibt es gesetzliche Regelungen, an die sich die Politessen halten (müssen).
- Parken in engen Straßen
Auch hierbei haben sich die Politessen an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, besonders auch bei den schmalen Bürgersteigen in der Alexandrinen Str. Das Problem liegt ähnlich, wie das letztlich diskutierte Halten zum Einchecken vor Hotels und Ferienwohnungen. Wir werden das in die ausstehenden Gespräche mit der Verwaltung aufnehmen.
- Beschilderung Mühlenstraße
Der Einreicher hat recht. Auch hier fehlt – zumindest an der Kreuzung Mühlen-/Dänische Straße ein Schild 267 mit Zusatz 1022-10.
Das Ortsamt wird in dieser Thematik die Position des OBR an das Amt für Mobilität und das Tiefbauamt versenden.