15.11.2023 - 10.5 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht Dec 20, 2023
- Datum:
- Mi., 15.11.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- FDP
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Dr. Winter informiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Dringlichkeitsantrag zustimmt und gibt weiterhin nähere Erläuterungen zum Änderungsantrag Nr. 2023/DA/4875-01 (ÄA).
Weiterhin bittet er in Absprache mit den Einreichern um folgende redaktionelle Änderung im Beschlussvorschlag des Dringlichkeitsantrages:
Am Ende des ersten Satzes ist das Wort “grundsätzlich” vor dem Wort “ausgeschlossen” einzufügen.
Er informiert weiterhin, dass das aber nicht bedeuten soll, dass es in Extremsituationen nicht zur Nutzung dieser Sporthallen führen kann.
Frau Ludwig legt dar, dass die Fraktion der SPD den Dringlichkeitsantrag einschließlich Änderungsantrag Nr. 2023/DA/4875-01 (ÄA) ablehnt.
Herr Albrecht informiert, dass die Fraktion DIE LINKE.PARTEI ebenfalls ablehnt und erwartet von den Einreichern konkrete Vorschläge zu Alternativen; außerdem verweist er im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2023/DA/4875-02 (SN) auf die Rechtswidrigkeit des Dringlichkeitsantrages.
Auch Frau Dr. Bachmann weist auf die Rechtswidrigkeit des Dringlichkeitsantrages hin und informiert, dass sie ihn ablehnt.
Herr Senator Bockhahn erläutert, dass die Verwaltung bei der Unterbringung von Flüchtlingen laut Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V im übertragenen Wirkungskreis handelt. Eine Beschlussfassung zum Dringlichkeitsantrag würde dieses einschränken und wäre rechtswidrig.
Für die Nutzung der ausgewählten Sporthalle (in der Alten Warnemünder Chaussee) als weitere Notunterkunft hat sich die Verwaltung nach der Suche nach Alternativen und umfassender, genauer Analyse hinsichtlich dieser Sporthalle (Nutzung durch Schul- und Vereinssport) entschieden.
Die Beantragung einer Nutzungsänderung ist nicht erforderlich, da die Nutzung als Notunterkunft nur temporär vorgesehen ist (in Beantwortung einer Nachfrage von Frau Günther).
Weiterhin weist er darauf hin, dass er ein Konzept vorlegt, wenn eine rechtskonforme Formulierung im Dringlichkeitsantrag gefunden und dieser beschlossen wird, allerdings wird dieses keine Effekte bringen (s. Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2023/DA/4875-02 (SN)).
Es erfolgt die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2023/DA/4875-01 (ÄA).
Nach Feststellung des Abstimmungsergebnisses zum Änderungsantrag
Nr. 2023/DA/4875-01 (ÄA) zeigt Frau Pittasch das Stellen eines Geschäftsordnungsantrages an, welches durch die Präsidentin mit Hinweis darauf, dass die Bürgerschaft sich mitten im Abstimmungsprozess befinde, nicht zugelassen wird.
Es erfolgt ein Einwurf durch Herrn Eisfeld im Zusammenhang mit der von Herrn Dr. Winter zu Beginn der Debatte erbetenen redaktionellen Änderung.
Diese redaktionelle Änderung aufgreifend erfolgt eine Verständnisfrage durch die Oberbürgermeisterin, die sie hinsichtlich dieser Änderung und der Erläuterung von Herrn Dr. Winter dazu stellt und das daraus eventuell folgende Verfahren bei Ausnahmen von „grundsätzlich ausgeschlossen“ am Beispiel von Ausnahmen bei Erbbaurechtsvergaben durch die Stadt anspricht.
Ebenfalls weist sie auch noch einmal auf die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V und die Rechtswidrigkeit des Dringlichkeitsantrages hin.
Anschließend erfolgt eine zehnminütige Unterbrechung der Sitzung vor der Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag.
Nach der Unterbrechung informiert die Präsidentin, dass von den Einreichern des Dringlichkeitsantrages zu der bereits durch Dr. Winter zu Beginn der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt erbetenen redaktionellen Änderung eine Konkretisierung wie folgt vorliegt:
- vor “die Nutzung von Sporthallen” wird eingefügt: “grundsätzlich” und
- “ausgeschlossen ist” wird durch “vermieden werden soll” ersetzt.
Anschließend erfolgt die Abstimmung zum redaktionell geänderten Dringlichkeitsantrag einschließlich des zuvor bestätigten Änderungsantrages.
Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für die Unterbringung genutzte Turn- und Sporthallenflächen schnellstmöglich wieder ihrem Ursprungszweck zuzuführen.
Weiterhin wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, der Bürgerschaft ein Konzept zur temporären und dauerhaften Unterbringung von Geflüchteten vorzulegen, bei dem grundsätzlich die Nutzung von Sporthallen, die dem Vereins- und Schulsport dienen, vermieden werden soll. Im Rahmen der Neuordnung der Unterbringung soll das Land aufgefordert werden, für die Unterbringung geeignete landeseigene Flächen im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anzubieten.
Beschluss Nr. 2023/DA/4875
(einschließlich bestätigtem Änderungsantrag Nr. 2023/AN/4875-01 (ÄA) (s. TOP 10.5.2)):
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für die Unterbringung genutzte Turn- und Sporthallenflächen schnellstmöglich wieder ihrem Ursprungszweck zuzuführen.
Weiterhin wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, der Bürgerschaft ein Konzept zur temporären und dauerhaften Unterbringung von Geflüchteten vorzulegen, bei dem grundsätzlich die Nutzung von Sporthallen, die dem Vereins- und Schulsport dienen, vermieden werden soll. Im Rahmen der Neuordnung der Unterbringung soll das Land aufgefordert werden, für die Unterbringung geeignete landeseigene Flächen im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anzubieten.
Dieses Konzept ist der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im März 2024 vorzulegen.
Über die Umsetzung des Konzepts ist der Bürgerschaft quartalsweise Bericht zu erstatten.