08.11.2023 - 7.1.2 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Beschluss:

Satz 2 der Maßgabe 2 wird wie folgt ersetzt:

Das bisherige Verhältnis von einem Kleingarten pro sieben Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen zwischen 150 bis 400 m² Nettofläche wird beibehalten.

 

Der Antrag 2023/BV/4188-08 (ÄA) wurde positive votiert, weshalb die Abstimmung dieses Änderungsantrags entfällt.