10.10.2023 - 10.1 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Datum:
- Di., 10.10.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Cafeteria/ Bildungs- und Konferenzzentrum
- Ort:
- Friedrich-Barnewitz-Straße 5, 18119 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführung:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Alexander Prechtel, OBR:
- stellt Antrag vor
- führt zu Stellungnahme der Verwaltung hierzu (2023/AN/4435-01 (SN)) aus
- ist brüskiert über genannte Stellungnahme
- der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Antrag zuzustimmen
Herr Stephan Porst, OBR:
- Möglichkeit vor Beschlussfassung Bauherren einzuladen
- OBR sollte informiert werden sobald Bauantrag genehmigungsfähig ist, so dass dann Bauherr eingeladen werden kann
- es ist nicht gewollt, dass Bauvorhaben vollständig durchgeprüft ist, bevor es vorgestellt wird
- teilweise wird sich nicht an Auflagen gehalten
Beschluss:
Der Ortsbeirat stimmt dem o. g. Antrag zu.
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:
-
Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
-
Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.