07.09.2023 - 5.1 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 07.09.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum (Westfriedhof) im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
- Ort:
- Am Westfriedhof 2, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Fischer-Gäde stellt die Mitarbeiterinnen des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen vor. Sie eröffnet die Beschlussvorlage mit den Worten, dass Rostock nicht nur nach innen wachse, sondern auch nach außen. So sei die Erhaltung der von den Kleingartenanlagen vereinnahmten 660 ha Fläche nicht zu erhalten. Deshalb sei eine Bewertung der Kleingärten notwendig. Das Gutachten sei ein Angebot, das mit einem Forschungskonzept verbunden sei. Es soll als Abwägungsinstrument zum Schutz und zur Entwicklung der Gärten dienen. Dies müsse im Einklang mit den Arbeitenden und Wohnungssuchenden erfolgen.
Herr Hannemann verlässt die Sitzung. Nun sind noch 7 von 9 Mitgliedern anwesend.
Frau Matthäus benennt die wesentlichen Eckpunkte des Kleingartenentwicklungskonzepts. Es sei mit großer Öffentlichkeitsbeteiligung entstanden. So wurden Fragebögen an Gartenvereinsvorstände verschickt, die Pläne mit dem aktuellen Stand der Bearbeitung im Rathaus ausgehängt, sowie sich auch mit Vereinsvorständen getroffen und abgestimmt worden.
Das Konzept schütze den Kleingartenbestand über das Bundeskleingartengesetz hinaus, sichere die grüne Lunge Rostocks und nähme Einfluss auf den Flächennutzungsplan.
Ein Novum sei die Einrichtung eines Kleingartenfonds i.H.v. 100.000,00 € jährlichem Budget zur Förderung und Unterstützung von Vereinen für z.B. Neustrukturierungen o.ä. Dieser stünde jedoch wegen der aktuellen Haushaltslage erst ab dem Jahr 2028 zur Verfügung. Dann solle sogar ein Stadtgartenbüro als Koordinationsbüro eingerichtet werden.
Das Kleingartenentwicklungskonzept setze den Bürgerschaftsbeschluss „Essbare Stadt“ um.
Nach einem kurzen Meinungsaustausch wird zuerst über die Änderungsanträge und dann über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
Es gelten folgende Maßgaben:
1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.
2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.
3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus.
4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.
- durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
- die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
- die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
- sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.
5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.
6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.
7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.
8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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14,3 MB
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4 MB
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6
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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7
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4,7 MB
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