12.09.2023 - 7.2 1. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vertreter der Unimedizin Rostock (UMR) stellen nochmals die Pläne des Umbaus auf dem Campus der Schillingallee vor.

 

Neben vielen internen Änderungen auf dem Campus sind außerdem mehrere Gebäude für die Forschungseinrichtung der Unimedizin und ein Parkhaus geplant.

Das Parkhaus würde seitens der Unimedizin gern mit als Erstes errichtet werden, um den Parkdruck aus den umliegenden Wohnvierteln zu verringern. Dort gibt es jedoch Verzögerungen mit der Baugenehmigung, da sich der Bauplatz im Außenbereich befindet.

 

Herr Petersen von der Unimedizin merkt an, dass gern die Gebäude ein Stockwerk höher gebaut werden könnte, um evtl. ein Gebäude komplett einzusparen bzw. Platz für weitere Vergrößerungen zu lassen. Dies wurde aber aus städteplanerischer Sicht zunächst verwehrt, da die neuen Gebäude an die bestehenden Bauten angepasst werden sollten.

 

Nach der Vorstellung der Pläne diskutieren die Ortsbeiratsmitglieder über die Umbauten und stellen Fragen.

 

Von den Anwohnern wird befürchtet, dass das angrenzende Wohnviertel durch die Neubelastung der UMR noch weiter an Lebensqualität verliert und sich zukünftige Umbauten auch in den Barnstorfer Wald erstrecken. Die Unimedizin teilt mit, dass solche Pläne nicht existieren und plant, dass dieser Umbau voraussichtlich der Letzte sein wird. Auch der Ortsbeirat versichert, dass sie niemals einem Eingriff in den Barnstorfer Wald zustimmen würden und dies auch voraussichtlich von den Genehmigungsstellen nicht erlaubt wird.

Es wird außerdem kurz über eine Verlagerung der Klinik in ein anderes Viertel oder sogar in den Landkreis diskutiert. Dies wird allerdings als fatal für die medizinische Versorgung der gesamten Stadt gesehen.

 

Herr Lesch weist darauf hin dass dieser Beschluss ein Beschluss zur näheren Planung ist. Es gibt viele verschiedene Konzepte, die vor Baubeginn bzw. vor Erteilung der Genehmigung erstellt werden. Dort ist mit Sicherheit auch berücksichtigt, ob das umliegende Viertel die erhöhte Verkehrslast tragen kann und ob die Schillingallee der richtige Standort für eine solch große Klinik ist.

 

Bevor über den Vollantrag abgestimmt wird, wird über den unten stehenden Änderungsantrag abgestimmt.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Beschluss wird angenommen.

 

Beschlussvorschlag:


1. Für das Universitätsklinikum am Standort Schillingallee soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 09.SO.210 „Universitätsmedizin Campus Schillingallee“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Strempelstraße

im Osten: durch die Rembrandtstraße und die Ernst-Heydemann-Straße

im Süden: durch das Grundstück zur LUFA und die Barnstorfer Anlagen

im Westen: durch die Schillingallee sowie die Grundstücke zum Ostseestadion, zum
  Biomedicum und zum Parkhaus.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verdichtung der Nutzung der Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Klinikgebiet“ sowie die Bebauung der Sondergebietsflächen „Wissenschaft und Technik“ schaffen.

 

 

3. Zur überschlägigen Abschätzung der zu erwartenden Umweltauswirkungen ist vor Erarbeitung des Vorentwurfs eine „selektive“ Vorprüfung der Umweltverträglichkeit durchzuführen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorhabenträgerin Universitätsmedizin Rostock einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 Z 2 und Z 3 BauGB mit folgenden Vertragsgegenständen zu schließen:

 

- Erstellung einer Alternativenprüfung

- Erarbeitung einer Denkmalpflegerischen Zielstellung

- Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für die Überbauung des Vorplatzes der Zahnklinik an der Ecke Strempelstraße/ Rembrandtstraße

- Erstellung einer Belichtungs- und Verschattungsstudie

- Durchführung einer Verkehrsuntersuchung

- Erarbeitung eines Verkehrs- und Erschließungskonzepts

- Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts

- Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung

- Erarbeitung eines Entwässerungskonzepts

- Erarbeitung eines Abfallentsorgungskonzepts

- Erarbeitung eines Energiekonzepts

- Entwicklung und Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen zur Klimaanpassung

- Erarbeitung eines Artenschutzfachgutachtens inkl. faunistischer Kartierungen und Artenschutzkonzepts

- Erarbeitung eines Grünordnungsplans inkl. Biotopkartierungen

- Vereinbarung zur Übernahme von Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten sowie Folgekosten

 

5. Im Zuge der Ausarbeitung des Entwurfs zum Bebauungsplan ist der Planungs- und Gestaltungsbeirat in den Planungsprozess einzubinden.

 

6. Der von der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 01.03.2017 unter der Beschlussnummer 2016/BV/1820 gefasste „Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08.SO.194 "Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße"“ wird aufgehoben.

 

Stattdessen wird ein Großteil des Geltungsbereichs des aufzuhebenden Bebauungsplans in den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 09.SO.210 „Universitätsmedizin Campus Schillingallee“ integriert.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage