07.06.2023 - 9.1.11 Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1.11
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 07.06.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Ab dem 01. Januar 2024 ist § 5 der vorgelegten Satzung dahingehend zu ändern, dass die Höhe der Kurabgabe differenziert nach Haupt- und Nebensaison entsprechender Systematik geregelt wird:
§ 5 Maßstab und Höhe der Kurabgabe:
- […] Die Höhe der Kurabgabe richtet sich dabei nach der entsprechenden Saisonalität. Hierbei ist in Haupt- und Nebensaison zu unterscheiden.
- Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet für abgabepflichtige Personen:
a) in der Hauptsaison (01. April – 31. Oktober) mit einem Aufenthalt von mehr als
einem Tag (Übernachtungsgäste): 2,50 € Vollzahlend
im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs. 2: 1,65 € ermäßigt
b) in der Hauptsaison (01. April – 31. Oktober) mit einem Aufenthalt von einem Tag
(Tagesgäste): 2,50 € Vollzahlend
im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs.: 1,65 € ermäßigt
c) in der Nebensaison (01. November – 31. März) mit einem Aufenthalt von mehr als
einem Tag (Übernachtungsgäste): 1,65 € vollzahlend
d) in der Nebensaison (01. November – 31. März) im Falle einer Ermäßigung
nach § 4 Abs. 2: 1,00 € ermäßigt