07.06.2023 - 9.10 Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass der Beschlussvorlage am 2. Juni 2023 die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung) beigefügt und darüber informiert wurde.

 

Die Oberbürgermeisterin nimmt zur Beschlussvorlage Stellung und verweist auf die hohen Anforderungen aus der Kommunalverfassung hinsichtlich von Bürgerbegehren.

 

Vor dem Hintergrund dieser Beschlussvorlage nennt die Oberbürgermeisterin verschiedene Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, um sich zu informieren, sich einzubringen und auch in der Stadtgesellschaft aktiv mitzugestalten: Es gibt die Bürgerschaft, die Ausschüsse und auch viele Beiräte.
Es gibt zahlreiche Informationsveranstaltungen - auch in den Stadtteilen und
auch die Fraktionen und Parteien führen Veranstaltungen durch.
 

Auch gibt es von der Bürgerschaft beschlossene Verfahren der Bürgerinnenbeteiligung, die in den nächsten Jahren auch noch gemeinsam gestärkt werden sollen.

 

In diesem Zusammenhang weist sie aber auch auf eine faire und respektvolle Dialogkultur mit sachlichen Debatten hin.

 

Weiterhin informiert die Oberbürgermeisterin, dass sie im kommenden Jahr Veranstaltungen in den Stadtteilen durchführen möchte, um ins Gespräch zu kommen und auch die Probleme der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Das Bürgerbegehren (Anlage) zur sofortigen Einrichtung einer dauerhaften wöchentlichen "Bürger-Frage-Runde" durch die Rostocker Bürgerschaft ist unzulässig.

 

Anlage:

Bürgerbegehren

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Realisierung:

 

Der Beschluss ist mit Beschlussfassung durch die Bürgerschaft über die Zulässigkeit erfüllt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage