07.06.2023 - 9.3 Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertages...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Jun 30, 2023
- Datum:
- Mi., 07.06.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Stellungnahme Nr. 2023/BV/4102-03 (SN) der Verwaltung zieht Herr Reinke (im Namen der Einreichenden) den Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4102-01 (ÄA) zurück und weist darauf hin, dass dessen Inhalt dann zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft neu als Prüfauftrag in Form eines Antrages eingereicht werden soll.
Auf Grund des angekündigten Prüfauftrages weist Herr Senator Bockhahn darauf hin, dass eine Verpflichtung der Träger der Kindertageseinrichtungen rechtlich nicht zulässig ist.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock -KiföG- Satzung (Anlage 1 einschl. Anlage 2 „Hort ohne Krippe und Kindergarten“ und Anlage 3 „Kindertagesstätte zu § 8 der KiföG-Satzung“).
Anlagen:
1 Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen
in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock -KiföG- Satzung
einschl. Anlage 2 „Hort ohne Krippe und Kindergarten“ und
Anlage 3 „Kindertagesstätte zu § 8 der KiföG-Satzung“)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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öffentlich
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