26.04.2023 - 7.4 Wahl der stellvertretenden Vertrauenspersonen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass eine redaktionelle Änderung zum Beschlussvorschlag vorliegt, mit der Dr. Dirk Zierau durch Heike Arndt ersetzt wird.

 

 

Zum Vorschlag der Präsidentin, über die fünf mit der Beschlussvorlage als stellvertretende Vertrauenspersonen vorgeschlagenen Personen en bloc abzustimmen, gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Die Vertrauenspersonen werden nach § 40 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (hier: 27 Stimmen) gewählt.

 

Die Mehrheit von zwei Dritteln der 47 anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft beträgt: 32 Stimmen.

 

 

Reduzieren

 

Beschluss einschließlich der redaktionellen Änderung:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Wahl von folgenden Personen als stellvertretende Vertrauenspersonen für den Ausschuss gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG):

 

 Anja Thomanek,

 Heike Arndt,

 Mario Scheffka,

 Rainer Baguhn,

 Johannes Lang.

 

Reduzieren

 

Abstimmung:                                                                                       Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

mehr als 32 Stimmen

 

 

 

Angenommen

X

Dagegen:

 

 

Abgelehnt

 

Enthaltungen: