26.04.2023 - 7.3 Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass eine redaktionelle Änderung zum Beschlussvorschlag vorliegt, mit der Heike Arndt durch Anette Niemeyer ersetzt wird.

 

Zum Vorschlag der Präsidentin, über die fünf mit der Beschlussvorlage als Vertrauens­personen vorgeschlagenen Personen en bloc abzustimmen, gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Weiterhin informiert die Präsidentin, dass die Vertrauenspersonen nach § 40 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (hier: 27 Stimmen) gewählt werden.

 

Die Mehrheit von zwei Dritteln der 47 anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft beträgt: 32 Stimmen.

 

 

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Beschluss einschließlich der redaktionellen Änderung:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Wahl von folgenden Personen als Vertrauenspersonen für den Ausschuss gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG):

 

 Ines Linck-Ludwig,

 Wiebke Wilcke,

 Dagmar Hillert, *  Schreibweise am 25.05.2023 nachträglich redaktionell korrigiert

 Cornelia Töpfer,

 Anette Niemeyer.

 

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Abstimmung:                                                                                       Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

mehr als 32 Stimmen

 

 

 

Angenommen

X

Dagegen:

 

 

Abgelehnt

 

Enthaltungen: