26.04.2023 - 9.7 Vorschlagsliste zur Wahl der Erwachsenenschöffe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zum Vorschlag der Präsidentin, über die 367 * mit der Vorschlagsliste (entsprechend Anlage zur Beschlussvorlage) vorgeschlagenen Personen en bloc abzustimmen, gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

  *  Anzahl am 25.05.2023 nachträglich redaktionell korrigiert – entsprechend Anlage zur Beschlussvorlage

 

Weiterhin informiert die Präsidentin, dass für die Aufnahme in die Vorschlagsliste gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (hier: 27 Stimmen) erforderlich ist.

 

Die Mehrheit von zwei Dritteln der 47 anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft beträgt: 32 Stimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen.

 

Anlage:

Vorschlagsliste

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Abstimmung:                                                                                       Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

mehr als 32 Stimmen

 

 

 

Angenommen

X

Dagegen:

 

 

Abgelehnt

 

Enthaltungen:

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage