26.04.2023 - 9.4 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Krönert legt dar, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Aufstellung des Bebauungsplanes zustimmt, informiert aber in diesem Zusammenhang, dass das Vorhaben im weiteren Verfahren, bezogen auf Emissionen, Moorschutz, Lärmschutz und Flächenverbrauch, sehr kritisch begleitet werden wird.

 

Frau Dr. Bachmann informiert, dass die Fraktion Rostocker Bund die Beschlussvorlage ablehnt.

 

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Beschluss:

 

1. Für das Gebiet im Seehafen Rostock zwischen Öl- und Chemiehafen soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 21.GI.209 „Maritimes Industriegebiet im Seehafen Rostock“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

- im Norden:

nicht öffentlicher Betriebsweg zwischen Öl- und Chemiehafen,

- im Osten:

durch oberirdisch verlaufende Produktenleitungen vom/zum Chemiehafen,

- im Süden:

durch oberirdisch verlaufende Öl - und Gasleitungen sowie Tanklager,

- im Westen:

durch oberirdisch verlaufende Produktenleitungen und der dahinterliegenden Straße „Zum Ölhafen.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Industriegebiet schaffen.

 

Anlage:

1 Übersichtsplan

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage