22.06.2022 - 8.1.4 Jana Blaschka, Mathias Krack, Rainer Bauer (CDU...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:


Der Beschlussvorschlag wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt benannte Vorlagen zu den Punkten 1 – 3 bis spätestens zum 10.07.22 den zuständigen Gremien wie Ausschüssen und Ortbeiräten bekannt zu machen.  In der Bürgerschaftssitzung vom 24.08.22 soll über eine BUGA-Verschiebung nach 2026 oder einer Absage der BUGA in Gänze beraten und beschlossen werden.

 

  1. Eine Machbarkeits- und Risikovorlage für die Durchführung der BUGA Rostock im Jahr 2026 ist zu erstellen. Die Vorlage enthält eine Übersicht der in der Leitentscheidung mit der BV 2020/BV1359 vom 21.10.2020 dargestellten und beschlossenen Projektbausteine mit der Angabe je Projekt:
     
  • Höhe der aktuell kalkulierten Gesamtkosten mit Fertigstellung bis spätestens 03/2026,
  • Höhe der bisher verbrauchten Kosten und bereits beauftragte Aufwendungen,
  • Höhe der Fördermittelzuwendungen bei einer Verschiebung nach 2026
    - aufgeschlüsselt nach Bund und Land,
  • Höhe Eigenanteil Stadt und die berechneten Mehrkosten im Vergleich zur Leitentscheidung,
  • Angabe der Fertigstellungstermine laut Fachplanung und Aufzeigen möglicher Fertigstellungsrisiken,
  • Benennen der Projekte und Projektsteuerer wie z.B. die RGS, die aus dem kommunalen Konzern Aufgaben übernehmen können.


 

  1. Aufstellung und Übersicht aller bisher angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der BUGA - aufgeschlüsselt nach Investitionen, Durchführung, Sachkosten und Personalkosten inkl. Verwaltungsaufwand.

 

  1. Vorbereitung eines Abwägungsbeschlusses für die Absage der BUGA 2025 mit der Fortführung einzelner Projektbausteine sowie die Verschiebung in das Jahr 2026 und ebenso Benennung welche Projektbausteine bis 2026 fertig gestellt werden können. Folgende Umsetzungsmaßnahmen müssen bei einer BUGA 2025 Absage vorbereitet, verhandelt und benannt werden:

 

  • Konkrete Vorschläge zur Umsetzung der in der BUGA Rostock 2025 GmbH ansässigen Mitarbeiter aus den Geschäftsbereichen BUGA Durchführung und BUGA Invest innerhalb des kommunalen Konzerns (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften),
  • Aufstellen einer Projektbaustein-Prioritätenliste mit der Angabe der Gesamtkosten, Fördermittelzusagen, Eigenanteil Stadt und Fertigstellungstermine,
  • Zuordnung prioritären Maßnahmen zu den jeweiligen Projektsteuerern innerhalb des kommunalen Konzerns und Aufzeigen entsprechender personeller Bedarfe.

 

  1. Der städtische BUGA-Koordinator und der Geschäftsführer der BUGA Rostock 2025 GmbH werden bis zu der Entscheidung am 24.08.22 mit Nachdruck die Fördermittel-Verhandlungen für eine Verschiebung nach 2026 mit dem Bund und Land übernehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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