19.05.2022 - 3.1 „Wärmeplan Rostock 2035“...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Matthäus führt in die Thematik ein. Frau Zander und Herr Hempfling stellen die Inhalte der Beschlussvorlage mit einer Präsentation vor, welche als Anlage zum Protokoll beigefügt ist. Der Wärmeplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für die Verwaltung und städtische Unternehmen.

 

Herr Rohde vom Ortsbeirat Gehlsdorf erkundigt sich, inwieweit der Wärmeplan sozialverträglich und bezahlbar ist und wie eine Preisstabilität für die Bürger erreicht werden kann. Frau Zander erläutert, das mehrere Gutachten gezeigt haben, dass die Nutzung klimaneutraler Wärme langfristig günstiger ist als fossile Brennstoffe. Herr Rohde fragt, ob ein Abrücken von der Fernwärme in Randgebieten und damit ein Aufheben des Anschlusszwangs gemäß Fernwärmesatzung in Betracht gezogen werden. Frau Zander informiert, dass das Thema diskutiert wird. Allerdings sind Bestandsleitungen nur dann wirtschaftlich, wenn sie vollständig genutzt werden. Herr Rohde kritisiert, dass der Anbieter von Fernwärme nicht frei wählbar ist. Dagegen besteht beim Gasanbieter die Möglichkeit der Anbieterwahl. Frau Zander sagt, dass kein Anschlusszwang besteht, wenn der CO2-Wert der alternativen Wärme geringer ist als bei der Fernwärme. Weiterhin sieht Herr Rohde die Netzverluste in Höhe von 19 Prozent als problematisch und schlägt eine bessere Dämmung der Rohre vor. Frau Zander erklärt, dass das Netz jährlich entsprechend überprüft wird.

 

Frau Knitter (SPD) spricht sich gegen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen aus. Frau Zander erläutert, dass die Errichtung auf Dachflächen Vorrang hat und geprüft wird. Es gilt jedoch, je größer die Fläche, desto wirtschaftlicher

ist die Anlage.

 

Herr Mahrt (SPD) hinterfragt die umfassende Flächensicherung für, z.B. Erdspeicherbecken und gib zu Bedenken, dass auch weiterhin Flächenausweisungen für Wohnen und Gewerbe notwendig sind. Frau Zander informiert, dass dieser Abwägungsprozess bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen wird.

 

Frau Krüger (Bau- und Planungsausschuss) erkundigt sich nach den Förderanträgen für die zwei Quartiere. Frau Zander sagt, dass es ein Quartier mit Fernwärmeanschluss (Fritz-Reuter-Straße) und ein Quartier ohne Fernwärmeanschluss sein wird. Insgesamt werden es 20 Quartiere sein.

 

Frau Wandt (Finanzausschuss) fragt, ab wann mit der Wärmeeinspeisung aus der Klärschlammverbrennungsanlage gerechnet wird. Eine Einspeisung von Wärme erfolgt, wenn die Anlage in Betrieb genommen wird. Das Genehmigungsverfahren läuft, ein genauer Termin kann durch Frau Zander nicht benannt werden.

 

Herr Winter (Finanzausschuss) möchte gerne wissen, was die Voraussetzungen für die Standorte der Erdbecken sind und ob Solarthermie eine Berücksichtigung findet. Frau Zander erklärt, dass für die Standortsuche die Nähe zu einer leistungsfähigen Fernwärmeleitung und zu Erzeugern, die Größe und der Zuschnitt von Bedeutung sind. In den Erzeugerparks befinden sich keine solarthermischen Anlagen.

 

Herr Hannemann (Stadtentwicklungsausschuss) schlägt vor, städtische Unternehmen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zu verpflichten. Weiterhin könnten Anlagen höher errichtet werden, so dass darunter eine weitere Nutzung stattfinden kann. Auch er sieht den Fernwärmeanschlusszwang bei einer Monopolstellung problematisch.

 

Herr Jaeger (B90/Die Grünen) erläutert, dass dies in § 15 KV M-V geregelt ist. Frau Knitter widerspricht. Frau Zander antwortet, dass das Thema Agro-Photovoltaik ebenso betrachtet wird. Bei den städtischen Unternehmen stellt die WIRO einen großen Photovoltaik-Energieerzeuger dar, kann den Strom jedoch nur für gemeinschaftlich genutzte Bereiche weitergeben. Die Wohnungsbaugenossenschaften hingegen haben die Vermietung als Kerngeschäft, nicht die Stromerzeugung. Hier bedarf es einer rechtlichen Änderung.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister unter Berücksichtigung des „Wärmeplans 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Anlage 1),

 

  1. dass aus dem Wärmeplan abgeleitete Projektbausteine und Umsetzungsmaßnahmen konsequent an den Strategien und Zielen des Wärmeplans ausgerichtet werden mit den Zielen Klimaneutralität bis 2035 gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2020/AN/1447, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Erhöhung der Resilienz (Unabhängigkeit von Energieimporten) durch Investitionen in die Nutzung lokaler Wärmequellen,
  2. die bisherige Projektgruppe Wärmeplan als Wärmebeirat mittels separater Beschlussfassung bezüglich der Aufgaben und Zusammensetzung fortzuführen, um den Umsetzungsprozess zu begleiten und so die Funktion eines fachlichen Gremiums im Hinblick auf den Umsetzungsplan wahrzunehmen.
    Die Zwischenergebnisse werden dokumentiert und der Bürgerschaft regelmäßig zur Information vorgelegt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Transformationsplan für die Fernwärmeerzeugung,
  3. die Ziele aus dem Wärmeplan gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren zu verfolgen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen und die Maßnahmen/ Handlungs-empfehlungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen.
  4. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben.
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Anlagen zur Vorlage