05.05.2022 - 10 Baumaßnahmen am Kringelgrabenpark
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Südstadt
- Gremium:
- Ortsbeirat Südstadt (12)
- Datum:
- Do., 05.05.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Festsaal Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Wortprotokoll
Frau Schröder gegrüßt Herrn Herrn Patzer und Herrn Schmeil und bittet um Ausführungen.
Herr Patzer bedankt sich für die Einladung und gibt Übersicht über die bereits erreichten Ergebnisse sowie die Planung der kommenden Maßnahmen.
Der Leitfaden für öffentliche Parkwege ist vorgestellt worden. Es wurde eine Methodik entwickelt, um den Wegezustand und damit verbundene Priorisierung und Kostenbedarfe zu ermitteln. Die Kosten für die Baumaßnahmen hinsichtlich des gesamten Stadtgebiets würden sich auf einen siebenstelligen Betrag belaufen, wobei der Kringelgrabenpark priorisiert worden ist. Herr Patzer führt zu den durchgeführten Maßnahmen aus. Die gezeigte Präsentation liegt der Niederschrift bei.
Frau Schröder bedankt sich sowohl für die Ausführung als auch die erzielten Ergebnisse an sich und fragt, warum der Verbindungsweg zwischen Tychsenstraße und Majakowskistr. nicht berücksichtig worden ist.
Herr Patzer antwortet, für den Plattenweg mit Beleuchtung ist das Tiefbauamt zuständig, da es sich um einen Erschließungsweg, nicht um einen Parkweg handelt.
Frau Schröder beauftragt Frau Scheffler, den Sachverhalt aufzunehmen und dem Tiefbauamt zuständigkeitshalber zukommen zu lassen.
Herr Tredup informiert, der entsprechende Weg ist bereits saniert worden. Ob die Maßnahme als abgeschlossen gilt, sollte beantwortet werden.
Frau Schröder erfragt die Kostenhöhe für den Bauabschnitt 5.
Herr Patzer schätzt 300.000,- €.
Herr Karsten erfragt geplante Beleuchtung
Konzept zur Beleuchtung von öffentlichen Parkanlagen. Grundsätzlich besteht die Pflicht der Kommune in öffentlichen Erschließungsanlagen die Beleuchtung vorzuhalten. Parkanlagen gehören nicht unbedingt zu Erschließungsanlagen, von daher gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, eine Beleuchtung anzubieten. Das Konzept sieht allerdings vor, in vereinzelten Fällen wie z.B. Angsträumen beleuchten zu können. Dies muss die Stadtverwaltung entscheiden.
Herr Dr. Posselt ergänzt, dass der Kringelgrabenpark nicht zu den Angsträumen zählt.
Er macht auf das Stadtteilfest am 25.08.2022 aufmerksam und bittet, eine zeitliche Kollision mit den Baumaßnahmen auszuschließen.
Herr Patzer gibt Auskunft über das rechtliche Verfahren und schließt einen Baubeginn vor dem Herbst 2022 aus. Es konnte leider keine Verkehrssicherheit bei der Bastion festgestellt werden. Hier ergeben sich 2 Lösungen, entweder die Bastion zu sperren oder sie abzutragen und neu aufzubauen. Es ist eine Bestandserfassung erstellt worden, in der der Eins-zu-Eins-Wiederaufbau detailliert aufgenommen wurde, bspw. Materialien.
Die Bastion wird im zweiten Halbjahr abgetragen werden. Somit ist die Sicherheit erst einmal gegeben und es entsteht eine freie Fläche, die im Rahmen der geplanten Teichentschlammung genutzt werden kann. Im Jahr 2023 wird die Planung des Wiederaufbaus beendet sein. Der Mittelbedarf beträgt momentan 235.000,- €. Nach der Entschlammung wird die Bastion dann wieder aufgebaut.
Herr Schmeil führt zur geplenten Teichentschlammung aus. Aus wasserwirtschaftlicher und ökologischer Sicht, gibt es keinen Handlungsbedarf. Dennoch hat sich durch jahrezehntelang ausgebliebene Maßnahmen und das Fließverhalten des Kringelgrabens allerhand abgelagert. Dies ist 2021 untersucht worden. Vorhanden sind 2000 m³ Schlamm, die einen hohen organischen Gehalt aber keine Schadstoffe aufweisen, was eine landwirtschaftliche Nutzung möglich macht. Dies würde allerdings eine Planung voraussetzen.
Die Entschlammung soll im Jahr 2023 durchgeführt werden. Die Kosten werden auf 250.000,- € geschätzt.
Herr Karsten fragt, ob das Problem mit der Geruchsbelästigung noch besteht.
Herr Schmeil antwortet, hier gibt es derartige Probleme nicht.
Frau Schröder fragt, wie ausgehoben werden soll, wo der Schlamm gelagert werden soll und ob es es zu einer großen Geruchsbelästigung kommen wird.
Herr Schmeil antwortet, diese Fragen sind Gegenstand der Planung. Diese Planung ist notwendig, da der Prozess einer derartigen Entschlammung bspw. nicht mit der Entsorgung von Sperrmüll zu vergleichen ist.