05.05.2022 - 8 Umwidmung der Schwaaner Landstraße in eine 30 k...

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Wortprotokoll

Frau Schröder begrüßt Herrn Nath zur online-Teilnahme.

 

Herr Nath bedankt sich für die Einladung und führt zu dem Vorhaben aus. Die gezeigte Präsentation liegt der Niederschrift bei.

 

Es handelt sich um ein Modellvorhaben, dass ab 2023 für ein Jahr als Verkehrsversuch gemäß § 45 Abs. 1 StVO durchgeführt werden soll. Die Strecke beträgt ca. 1000 m mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 1500 Fahrzeugen täglich. Ziel ist es, den Autofahrer zu motivieren, alltägliche Wege mit dem Fahrrad zu bestreiten. 

 

Gekennzeichnet wird die Fahrradstraße mit entsprechender Kennzeichnung und vorheriger Aufpflasterung, um Geschwindigkeit der Kfz zu reduzieren. Es sind begleitende Verkehrskontrollen geplant.

 

Frau Schröder fragt, wie Anlieger kontrolliert werden und wer als Anlieger bezeichnet wird.

 

Herr Nath antwortet, nach StVO wird als Anlieger bezeichnet, wer ein Anliegen hat, d.h. wer dort wohnt oder jemanden dort besuchen möchte. Die Kontrolle abliegt natürlich der Polizeibehörde.

 

Frau Dr. Bachmann macht darauf aufmerksam, dass Modellversuche nur Sinn ergeben, wenn das Modell im Nachhinein auch umsetzbar ist. Das Beispiel Fahrradstraße in der Langen Straße zeigt bereits, dass es rechtlich nicht umsetzbar ist. Des Weiteren kann es bei Unfällen zum Ausweichen von Autofahren kommen.

 

Herr Nath antwortet, der Modellversuch soll zeigen, wie man Verkehre lenken kann, bspw. nur landwirtschaftlichen Verkehr freizugeben usw. Der Mehrgewinn entsteht natürlich erst, wenn genügend Autofahrer auf das Rad umsteigen, da man erkennen muss, wie schnell man sich mit dem Rad in der Innenstadt befindet.

Grundsätzlich ist die Umwidmung möglich. Die juristische Prüfung wird während des Vorgangs durchgeführt. Nach der StVO ist es aber legitim, einen Versuch durchzuführen, der im Nachhinein evaluiert wird.

 

Frau Dr. Bachmann gibt den ausdrücklichen Hinweis, ein Modellversuch ist nicht sinnvoll, wenn man die rechtlichen Möglichkeiten nicht vorher geprüft hat. Die politische Blamage ist groß, einen Modellversuch nur seiner selbst wegen durchzuführen.

 

Frau Jahnel erfragt die Kosten zu dem Modellversuch.

 

Herr Nath antwortet, es handle sich erst einmal um einen groben Entwurf. Der Umwelt- und Bausenator hat den Kontakt zur Gemeinde Papendorf hergestellt, die sich auch an dem Modellversuch beteiligen würde, da ein Interesse besteht. Alles in allem ist eine Fahrradstraße günstiger, als einen neuen Radweg daneben zu bauen.

 

Herr Prof. Methling äußert sich als stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Papendorf. Herr Mathäus hat der Gemeinde das Vorhaben vorgestellt. Die Gemeindevertretung unterstützt dieses Vorhaben, da die Verkehrsberuhigung als Vorteil erkennbar ist. Auch der Zustand der Straße spricht hierfür. Ein neuer Radweg wäre sehr teuer, von daher ist der Modellversuch vertretbar.

 

Herr Diekmann erfragt, welche Möglichkeiten der Regelung es für Kleingartenanlagen gibt.

 

Herr Nath antwortet, die Regelung beginnt mit Beschilderung „Anlieger frei“. Als Kleingärtner hat man ein Anliegen.

 

Herr Diekmann entgegnet, ein Nachweis über das Anliegen wäre praktisch schwer nachvollziehbar. In der Praxis würde die Aussage, man wäre als Kleingärtner unterwegs, jedem Autofahrer das Passieren ermöglichen.

 

Herr Nath antwortet, rechtlich gesehen ist dem so. Dieses Problem wäre dann aber auf allen bisherigen Anlieger-frei-Straßen der Fall.

 

Herr Dr. Posselt sagt, man muss die Fahrradstraße im Kontext sehen. Der Ortsbeirat hat die Stadt beauftragt, Radwege zu bauen. Hier entsteht allerdings ein Kostenproblem, weshalb eine Fahrradstraße günstiger sein kann. Zu beachten ist natürlich die verkehrliche Belastung durch Pendlerverkehr zu Peak-Zeiten. Eine Ausweichstraße zu verhindern, ist die Aufgabe. Außerdem muss Wert auf die Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden, bspw. sollten die Vorstände der KGAs informiert werden, dass sich die Kleingärtner darauf einstellen können.

 

Herr Dr. Posselt fragt zum Ersten, ob die bauliche Auflastung in Richtung Sildemow nach dem eventuell gescheiterten Modellversuch bestehen bleiben wird und zum Zweiten, auf welche Weise das Projekt evaluiert wird.

 

Herr Nath antwortet, die Auflastung wird temporär geschaffen.

 

Sicherheit für den Radfahrer ist schwer greifbar.  Hierzu wird es Fragebögen der Universität Rostock geben. Sollten sich die Radfahrer nicht sicherer fühlen, würde dies eine 30 km/h Zone befürworten, bei der sich der Radfahrer unterordnen muss. Die Sicherheit des Radfahrenden hat jedoch Priorität.

 

Frau Schröder ergänzt, dass die Schwaaner Landstraße vom Tunnel bis zum Ausgangsbereich 30er-Zone war, sich bis heute in einem desolaten Zustand befindet und sanierungsbedürftig ist.  Der Ortsbeirat stimmt dem zeitlich begrenzten Modellversuch zu, jedoch wäre ein Radweg teurer, aber zielführender.

 

Frau Dr. Bachmann äußert den Eindruck, dass man auf die Idee der Fahrradstraße immer dann aufkommt, wenn man kein Geld zur Straßensanierung hat. Von dem Verkehrsaufkommen von ca. 1500 Fahrzeugen müssen Anlieger, also Bewohner, Kleingärtner und Kunden des Recyclinghofes, subtrahiert werden. Die Frage ist, ob das restliche Aufkommen durch eine 30er-Zone geregelt werden kann. Grundsätzlich kann man nicht über eine Vorlage zustimmen, wenn nicht grundsätzliche Fragen geklärt sind. Zu beantwortende Fragen sind z.B. die Rechtslage nach dem Modellversuch, die zu erwartenden Kosten sowie die Verkehrsführung bei Unfällen oder geplanten Bauvorhaben.

 

Frau Dr. Bachmann fragt, warum zum Beispiel in der Langen Straße, im Ortsteil Stadtmitte, sich Kfz-Fahrer und Radfahrer die Straße teilen, in der Schwaaner Landstraße jedoch nur Anlieger erlaubt sind.

 

Herr Nath antwortet, es handelt sich um eine andere Sachlage, da sich in Innenstadtbereich Gewerbe, Parkhäuser und Anwohner befinden. Die Fahrradstraße dient auch dazu, die aktuellen Verkehrsregeln, die dort nicht eingehalten werden, konsequent durchzusetzen. In der Langen Straße darf nicht überholt werden, weil der Seitenabstand nicht ausreicht. Hauptvorteil ist allerdings die Verkehrsberuhigung.

 

Frau Schröder lässt den Ortsbeirat über die Umwidmung der Schwaaner Landstraße abstimmen.

 

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Beschluss: Der Ortsbeirat befürwortet die Umwidmung der Schwaaner Landstraße zu einer 30 km/h Fahrradstraße.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt