30.03.2022 - 9.11 Freigabe von Aufwendungen und Auszahlungen sowi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stimmt nach § 49 Abs. 4 KV M-V der Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen sowie investiven Auszahlungen für bereits im Haushaltsvorjahr bestehende und in der Haushaltsplanung 2022 als Fortführungsmaßnahme berücksichtigte, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gemäß Anlage 1 und Anlage 2 in dem Umfang zu, welcher auf der Grundlage von Einzelfall­prüfungen der zuständigen Fachämter als unaufschiebbar zu bewerten ist. 

  

 

Anlagen:

1 Übersicht fortzuführende freiwillige Aufgaben 2022 – Verwaltungstätigkeit,
2 Übersicht fortzuführende freiwillige Aufgaben 2022 – Investitionstätigkeit

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage