30.03.2022 - 9.9 Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V vor.

 

 

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 und 2 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom
10. September 2021 (BGBl. I, S. 4147), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert am 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“, begrenzt:

 

im Nordwesten: durch die Max-Planck-Straße,

im Nordosten: durch die Joachim-Jungius-Straße,

im Südosten: durch die Max-von-Laue-Straße,

im Südwesten: durch die Grundstücke Max-Planck-Straße 5a und
   Max-von-Laue-Straße 1,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften
(Teil B), zusammen Anlage 3, als Satzung.

 

3. Die Begründung, Anlage 4, wird gebilligt.

 

Anlagen:

1. und 2. Abwägungsergebnisse von Behörden und Trägern öffentlicher Belange,

3. B-Plan Satzung, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
4. Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

40

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  4

 

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Realisierung:

 

Die öffenliche Bekanntmachung erfolgte am 09.07.2022.

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Anlagen zur Vorlage