30.03.2022 - 9.6.1 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Änderung in § 11 wird wie folgt ergänzt:   

 

Im Absatz 1 werden Satz 2 folgende Sätze angefügt:

 

“Jede Person kann sich Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden am Verwaltungssitz bereitgehalten. Dies gilt auch für außer Kraft getretene Satzungen.
Die Bezugsadresse lautet: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Büro des Oberbürgermeisters, Fachbereich Presse- und Informationsstelle, Neuer Markt 1, 18055 Rostock (Briefpost: 18050 Rostock). E-Mail: presse@rostock.de, Tel. 0381 381-1417.”


Die, der ursprünglichen Beschlussvorlage beigefügten, Anlagen werden dem entsprechend angepasst.

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Anlagen zur Vorlage