30.03.2022 - 9.6 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V vor.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt  Rostock Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

1. in § 5 wird als 6. Absatz ein zusätzlicher Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

 

"Der Bau- und Planungsausschuss ist über Bauvorhaben mit potentiell gewichtiger planungsrechtlicher Relevanz vor einer abschließenden Entscheidung der Verwaltung zu informieren. Eine solche Relevanz ist von der Stadt geplanten Vorhaben sowie Vorhaben Dritter, bei denen die Rohbausumme 500 TEUR übersteigt, zu unterstellen.

 

Der ursprüngliche sowie die nachfolgenden Absätze erhalten eine neue Nummerierung.

 

2. § 7 Absatz 5 wird gestrichen. Die nachfolgenden Absätze erhalten eine neue Nummerierung.

 

3. § 11 wird wie folgt geändert:   

 

a) Absatz 1 wird durch folgende Regelung ersetzt:

„(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen im Internet. Die  Bekanntmachungen werden auf der Internetseite der Stadt unter folgender Adresse veröffentlicht: www.rostock.de/Bekanntmachungen
 

b) Absatz 4 wird gestrichen

 


 

Beschluss Nr. 2022/BV/2888 (einschließlich Nachtrag – s. TOP 9.6.1):

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt  Rostock Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

§ 11 wird wie folgt geändert:   

 

a) Absatz 1 wird durch folgende Regelung ersetzt:

 „(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen im Internet. Die  Bekanntmachungen werden auf der Internetseite der Stadt unter folgender Adresse veröffentlicht: www.rostock.de/Bekanntmachungen .
Jede Person kann sich Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden am Verwaltungssitz bereitgehalten. Dies gilt auch für außer Kraft getretene Satzungen.
Die Bezugsadresse lautet: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Büro des Oberbürgermeisters, Fachbereich Presse- und Informationsstelle, Neuer Markt 1, 18055 Rostock (Briefpost: 18050 Rostock). E-Mail: presse@rostock.de, Tel. 0381 381-1417. “
 

b) Absatz 4 wird gestrichen

 

Anlage:

Fünfte Änderung der Hauptsatzung …
(wird nach Fertigstellung beigefügt)

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Abstimmungsergebnis (bei 27 erforderlichen Dafürstimmen):

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

46

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage