07.04.2022 - 5.1 Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 07.04.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum (Westfriedhof) im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
- Ort:
- Am Westfriedhof 2, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herrn Doß fiel in Vorbereitung auf die heutige Sitzung auf, dass in diesem Entwurf vom Ortsbeirat als dringlich definierte Vorhaben keine Berücksichtigung fanden. Er denke z.B. an den Groß Schwaßer Weg. Er bittet Frau Hiller um Ihr Wort.
Frau Hiller fasst zunächst den Haushaltsentwurf kurz zusammen. Anschließend führt Sie aus, dass für den Ortsteil Gartenstadt/Stadtweide im Jahr 2022 ein Investitionsvolumen i.H.v. 1,655 Mio. Euro und im Jahr 2023 i.H.v. 4,4 Mio Euro vorgesehen sei.
Herr Hannemann erscheint zur Sitzung.
Frau Hiller empfielt dem Ortsbeirat, direkt beim Tiefbauamt nachzufragen, warum der Groß Schwaßer Weg keine Berücksichtigung in der Planung fand. Grundsätzlich können Planungsleistungen aufgenommen und später in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
Herr Wiesner empfielt, das direkte Gespräch mit Herrn Tiburtius zu suchen. Parallel dazu könne der Ortsbeirat gemäß der OBR-Satzung einen Antrag an die Bürgerschaft stellen, damit die Maßnahme in die 10-Jahresplanung aufgenommen würden. Er bemängelt, dass die dem Ortsteil Gartenstadt/Stadtweide im Entwurf zugeordneten Gelder irreführend seien. Hier befände sich eine Schule und das Amt für Stadtgrün. Viele aufgeführte Investitionen seien diesen Institutionen zugeordnet, gingen aber nicht zwangsläufig der Allgemeinheit zu.
Festlegung: Herr Hannemann wird telefonisch Kontakt zu Herrn Tiburtius aufnehmen.
Beschluss: Die Beschlussvorlage wird abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).
2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).
3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).
(Anlagen)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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13 MB
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46,8 MB
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5,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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17,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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14 MB
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6
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(wie Dokument)
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33,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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10,6 MB
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8
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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45,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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28,4 kB
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