02.03.2022 - 7.12 Nachwahl eines stellv. Mitgliedes in den Jugend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.12
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 02.03.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Businessclub im Ostseestadion
- Ort:
- Kopernikusstraße 17, 18057 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der 1. Stellvertreter der Präsidentin informiert, dass bei der Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die aus den Reihen der Träger der freien Jugendhilfe bestimmt werden, die Verhältniswahl nicht gilt.* Es findet also eine Personenwahl statt.
Abgefragt werden daher auch – im Unterschied zu den vorangegangenen und zur nachfolgenden Wahl – die Dafürstimmen, die Dagegenstimmen und die Enthaltungen.
Beschluss Nr. 2022/BV/2695: (- nach Abfrage der Dafürstimmen, Dagegenstimmen
und Enthaltungen zum Wahlvorschlag der Beschluss-
vorlage und Bekanntgabe des Ergebnisses):
Die Bürgerschaft wählt Frau Ramona Sprenger (DRK Rostocker Kinder- und Jugendhilfe gGmbH) als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.