02.03.2022 - 7.12 Nachwahl eines stellv. Mitgliedes in den Jugend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der 1. Stellvertreter der Präsidentin informiert, dass bei der Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die aus den Reihen der Träger der freien Jugendhilfe bestimmt werden, die Verhältniswahl nicht gilt.* Es findet also eine Personenwahl statt.
Abgefragt werden daher auch – im Unterschied zu den vorangegangenen und zur nachfolgenden Wahl – die Dafürstimmen, die Dagegenstimmen und die Enthaltungen.

 

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Beschluss Nr. 2022/BV/2695: (- nach Abfrage der Dafürstimmen, Dagegenstimmen
    und Enthaltungen zum Wahlvorschlag der Beschluss-
    vorlage und Bekanntgabe des Ergebnisses):

 

Die Bürgerschaft wählt Frau Ramona Sprenger (DRK Rostocker Kinder- und Jugendhilfe gGmbH) als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Damit ist Ramona Sprenger gewählt.

Abgelehnt

 

 

 

     * korrigiert am 25.03.2022 /03.1 Wo.