01.03.2022 - 5.1.4 Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage .

Frau Schröder informiert, dass der Ortsbeirat dazu am 03.03.22 abstimmen wird. Sie signalisiert ein positives Votum.

Die Fragen, ob es Überlegungen zu städtebaulichen Verträgen bzgl. Dachbegrünung gibt oder ob die Stadt Rostock Eigentümer der Grundstücke ist, verneint und erläutert Herr Müller.

 

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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 und 2 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom
10. September 2021 (BGBl. I, S. 4147), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert am 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan
Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“, begrenzt

 

im Nordwesten: durch die Max-Planck-Straße,

im Nordosten:  durch die Joachim-Jungius-Straße,

im Südosten:  durch die Max-von-Laue-Straße,

im Südwesten: durch die Grundstücke Max-Planck-Straße 5a und
   Max-von-Laue-Straße 1,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften
(Teil B), zusammen Anlage 3, als Satzung.

 

3. Die Begründung, Anlage 4, wird gebilligt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage