03.03.2022 - 10.3 Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hortig-Delaunay stellt kurz Beschlussvorlage vor.

 

Ein Einwohner beschwert sich über den 8 geschossigen Bau. Diese bedeutet natürlich auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und Lärmbelästigung. Die Studenten fahren nicht mit dem Fahrrad sondern mit dem Auto. Geschützte Bäume werden abgeholzt. Durch die begrünten Flachdächer werden noch mehr Nistmöglichkeiten für Möwen ermöglicht, dies führt zu einer erhöhten Lärmbelästigung.

 

Frau Jahnel berichtet, dass sie als Bauausschussvorsitzende die Unterlagen im Stadtamt eingesehen hat und würde dem Ortsbeirat die Zustimmung empfehlen.

 

Frau Schröder bittet das Grünamt zu prüfen, ob die Flachdächer als Nistmöglichkeiten für Möwen dienen könnten.

 

Frau Dr. Bachmann bittet um eine visuelle Darstellung des Gebäudekörpers.

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

Gegenrede Frau Schröder:

 

Frau Schröder es gab genug Möglichkeiten sich zu diesem Thema zu informieren z.B. in den Fraktionen und der Bürgerschaft. Des Weiteren wurde dieses Projekt vom Studentenwerk schon einmal vorgestellt.

 

Antrag auf Vertagung:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 und 2 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom
10. September 2021 (BGBl. I, S. 4147), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert am 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan
Nr. 09.SO.191-1TB “Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“, begrenzt

 

 

im Nordwesten: durch die Max-Planck-Straße,

im Nordosten:  durch die Joachim-Jungius-Straße,

im Südosten:  durch die Max-von-Laue-Straße,

im Südwesten: durch die Grundstücke Max-Planck-Straße 5a und
   Max-von-Laue-Straße 1,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften
(Teil B), zusammen Anlage 3, als Satzung.

 

3. Die Begründung, Anlage 4, wird gebilligt.

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage