03.03.2022 - 10.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Südstadt
- Gremium:
- Ortsbeirat Südstadt (12)
- Datum:
- Do., 03.03.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Festsaal Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ortsbeirat spricht sich für die Herausnahme des Rad- und Gehweges zwischen Planstraße A und der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“
Der Ortsbeirat beauftragt das Ortsamt folgenden Änderungsantrag für die Bürgerschaft vorzubereiten:
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den im B-Plan zwischen den Wohngebieten WA2 und WA3 geplanten Radweg ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Der Radweg endet am Zaun der Kleingartenanlage „An`n schewen Barg“. Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach gegen eine Überplanung dieser KGA ausgesprochen. Eine Querung durch die Anlage ist an dieser Stelle nicht möglich und unwirtschaftlich da sowohl 50m weiter am Südring als auch 150m in Richtung Pulverturm ein Geh- und Radweg gleicher Größe verläuft.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
0 |
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Angenommen |
x |
Enthaltungen: |
1 |
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Abgelehnt |
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Es wurde vom Ortsbeirat und Ortsamt festgestellt, dass Herr Diekmann nicht als Befangen gilt.
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“, begrenzt
im Nordwesten: durch die Albert-Einstein-Straße,
im Nordosten: durch die Bebauung entlang der Joachim-Jungius-Straße,
im Südosten: durch die Max-Planck-Straße sowie die nördliche und westl. Grenze
der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“,
im Südwesten: durch die Straße Südring (L 132),
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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