19.01.2022 - 9.5 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CD...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Reinders stellt den Geschäftsordnungsantrag auf punktweise Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2834-03 (ÄA).

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:    Angenommen

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass dem lokalen Spitzen­sport, insbesondere den Vereinen HC Empor Rostock und Rostock Seawolves im Sinne der Vereine und des sportinteressierten Publikums eine Halle zur Aufrechterhaltung eines wirtschaftlichen Spielbetriebes zur Verfügung gestellt wird.

 

Dazu sind:

 

1. auf die InRostock GmbH einzuwirken, dass den Vereinen HC Empor Rostock und den Rostock Seawolves vorläufig Priorität gegenüber anderen externen Veranstaltern und Veranstaltungen einzuräumen ist und
 

2. den Vereinen HC Empor Rostock und den Rostock Seawolves Planungs- und Kostensicherheit für Heimspiele in der 2. oder ggf. 1. Bundesliga zu geben sowie
 

3. Anstrengungen mit höchster Priorität zu unternehmen, dass der Bedarf eines oder beider Vereine über eine andere taugliche Spielstätte entsprechender Größenordnung (etwa durch Hallenneu- oder -umbau) gesichert werden kann.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/AN/2876-03 (ÄA) (s. TOP 9.5.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag Nr. 2021/AN/2834.

 

 

Beschluss Nr. 2021/AN/2834:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass dem lokalen Spitzen­sport, insbesondere den Vereinen HC Empor Rostock und Rostock Seawolves im Sinne der Vereine und des sportinteressierten Publikums eine Halle zur Aufrechterhaltung eines wirtschaftlichen Spielbetriebes zur Verfügung gestellt wird.

 

Dazu sind:

 

1. auf die InRostock GmbH einzuwirken, den Vereinen HC Empor Rostock und den Rostock Seawolves jeweils ausreichende Termine für ihre Heimspiele anzubieten,
 

2. den Vereinen HC Empor Rostock und den Rostock Seawolves Planungs- und Kostensicherheit für Heimspiele in der 2. oder ggf. 1. Bundesliga zu geben,

 

3. der Bebauungsplan Kesselborn im Frühjahr 2022 der Bürgerschaft vorzulegen sowie
 

4. Anstrengungen mit höchster Priorität zu unternehmen, dass der Bedarf eines oder beider Vereine über eine andere taugliche Spielstätte entsprechender Größenordnung (etwa durch Hallenneu- oder -umbau) gesichert werden kann.