19.01.2022 - 9.2 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zur Notwendigkeit, die hiesigen Naturräume als Lebensräume für Pflanzen und Tiere (und damit auch für Menschen) zu schützen und ihr mehr Flächen zur Verfügung zu stellen.

 

Sie beauftragt daher den Oberbürgermeister, folgende Punkte zu prüfen:

 

1. ob und welche Begrünung auf Verkehrsteilern, Verkehrskreiseln und Verkehrsinseln (Verkehrsbegleitgrün) derzeit möglich ist und ggf. erweitert werden kann.
Gleiches gilt für Haltestellen von S-Bahn, Straßenbahn und Bussen,

 

2. an welchen repräsentativen Orten der Stadt (z.B. Rathaus, Märkte, Bahnhof) eine räum­lich begrenzte dauerhafte Begrünung mit naturnahen Staudenbeeten erfolgen kann,

 

3. inwiefern die städtischen Friedhöfe zur Steigerung der biologischen Vielfalt noch stärker eingebunden werden können, z.B. durch die Errichtung von Blühfeldern,

 

4. ob und wie das erfolgreiche und beliebte Konzept der Wildblumenwiesen auf noch mehr Grünflächen der Stadt und insbesondere in den Parkanlagen ausgeweitet,
ob durch Schilder/Infotafeln an den jeweiligen Wildblumenwiesen über die ansässigen Blumen, Gräser etc. informiert werden kann,

 

5. welche kommunalen Gebäude sich eignen, um eine senkrechte Gebäudebegrünung und ggf. Dachbegrünung zu ermöglichen. Bei einer möglichen Dachbegrünung ist zu prüfen, inwiefern eine bestmögliche Koppelung zwischen Solaranlangen und Dachbegrünung möglich ist.

 

6. inwiefern Gewerbe- und Industriegebiete in städtischer Randlage durch mehr Grünflächen und Naturräume aufgewertet und zukünftig entwickelt werden können,

 

7. welche Wasserflächen vermehrt unter ökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden sollten,

 

8. inwiefern die Stadt derzeit auf eine insektenfreundliche Beleuchtung bei den Straßenlaternen (2700 Kelvin) setzt bzw. diese zukünftig ermöglichen will.
Zudem soll geprüft werden, ob z.B. in Stadtparks eine umwelt- und insektenfreundliche Beleuchtung eingerichtet werden kann, die sich dadurch auszeichnet, dass Laternen und andere Leuchtkörper maximal 1,50 Meter hoch sind. Alternativ soll auch geprüft werden, inwiefern es sich anbietet, dass anstatt von Laternen, Beleuchtungen auf Fußhöhe an den Seiten der Gehwege installiert werden.

 

9. ob eine Bewerbung für das Label „StadtGrün naturnah“ derzeit sinnvoll ist und welche weiteren Maßnahmen dafür ggf. weitern notwendig wären.


 

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Biodiversitätsstrategie für die Grün- und Naturflächen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu entwickeln.

Sowohl für dieses Konzept, als auch für die genannten Punkte 1-9 sind Fördermitteln beim Land M-V (z.B. Förderprogramm zur Umrüstung auf LED) und beim Bund (z.B. Bundesprogramm Biologische Vielfalt) zu prüfen.

 

Der Bürgerschaft ist bis zum August 2022 das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen und eine entsprechende Beschlussvorlage zur Umsetzung der genannten Punkte vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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