13.01.2022 - 7.1 Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft über die An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Do., 13.01.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Krönert stellt die Geschäftsordnungsanträge auf Rederecht für Herrn Krebs und Frau Bäthge. Die Ausschussmitglieder stimmen den Anträgen einstimmig zu.
Herr Müller stellt die Beschlussvorlage vor. Herr Krebs stellt das Vorhaben kurz aus Sicht von Sixt vor. Da die Entwicklung am Groten Pohl nur langsam voranschreitet und das Unternehmen bis 2025 einen Neubau errichten will, dass das Vorhaben vorgezogen werden. Frau Bäthge zeigt in einer Präsentation, dass die Ansiedlung von SIXT auf ursprünglich für den Wohnungsbau vorgesehene Fläche erfolgen soll. Herr Müller verdeutlicht, dass es in diesem ersten Schritt um einen Grundsatzbeschluss zur Ansiedlung gehen soll. Die genaue Lage wird dann im weiteren Schritt ermittelt. Herr Krebs ergänzt, dass die Grundfläche des Gebäudes zwar quadratisch ist, der Grundstückszuschnitt ist jedoch variabel.
Herr Weiß befürwortet ebenso die Ansiedlung am Groten Pohl. Es wurden vorab verschiedene Standorte betrachtet. Aufgrund der guten Erschließungssituation eignet sich der Grote Pohl in besonderem Maße.
Herr Engelmann merkt an, dass die Verkehrsanalyse ohne SIXT erfolgt ist. Herr Müller erläutert, dass bei der Berechnung des Verkehrsaufkommens die Grundstücksfläche zugrunde gelegt worden ist. Die Flächen für Sixt sind also bereits eingerechnet. Hinzu kommt, dass der Standort sehr gut mit dem ÖPNV zu erreichen ist. Daher kann es zu unwesentliche Abweichungen kommen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister
- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und
- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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