11.01.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Oberbürgermeister eröffnet um 17.00 Uhr die Sitzung des Hauptausschusses und
stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.


Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ab 3. Januar 2022 durch Aushang am Rathaus

und in den Ortsämtern sowie im Internet. Am 3. Januar 2022 ist den Mitgliedern des

Hauptausschusses die Einladung elektronisch zugegangen.


Es folgt der Hinweis, dass die Geschäftsordnung der Bürgerschaft das Betreiben von

Funktelefonen in der Sitzung grundsätzlich untersagt.

 

Der Oberbürgermeister weist daraufhin, dass die Teilnahme an der Sitzung nur für
Geimpfte, Genesene und Personen, die über ein negatives Ergebnis eines durch geschultes Personal vorgenommenen Antigen-Schnelltests verfügen, gestattet ist (3G-Regelung).

 

Weiterhin ist Folgendes unbedingt zu beachten:

 

-        Wie immer ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den
Personen einzuhalten.

-        Es ist immer eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Einzige Ausnahmen dazu sind:

-         wenn ein ärztlicher Nachweis vorliegt,

-         am Redepult, da es in ausreichendem Abstand zu den Sitzenden aufgestellt ist,

-         bei der Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung, wenn diese auf das
Lippenlesen angewiesen sind.


Weiterhin stellt der Oberbürgermeister die Beschlussfähigkeit fest.

Um 17.00 Uhr sind elf Mitglieder des Hauptausschusses anwesend.


Es wird auf Tonaufnahmen hingewiesen.