01.12.2021 - 8.5 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Senator Dr. von Wrycz Rekowski informiert, dass es in der Stadt in diesem Jahr bis zum jetzigen Zeitpunkt eine gute wirtschaftliche Entwicklung gegeben hat.

Der Weihnachtsmarkt findet trotz gestiegenen Infektionsgeschehens statt. Weiterhin spricht er sich für eine entgegenkommende Handhabung der Sondernutzungsgebühren aus, es werden auch bereits Gespräche mit den Schaustellern geführt.
 

Weiterhin informiert er n diesem Zusammenhang, dass der von der Stadt initiierte Coronaschutzfonds nicht so gut genutzt wurde, da es bereits entsprechende Programme von Bund und Land gibt.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gegenüber der Landesregierung weiterführende Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen, u.a. Gastronomen, Solo-Selbstständige und Freiberufler etc. - bedingt durch die 4. Corona-Welle - zu erwirken.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Wegfall der Sondernutzungsgebühren für die o.g. Betroffenen seit Inkrafttreten der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 24.11.2021 (Corona-LVO M-V) bis Ende März 2022 zu prüfen.

Ferner wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Betroffenen bei einem der zukünftigen stattfindenden Märkte eine Standmöglichkeit zu sichern und auch hierbei den Wegfall der Sondernutzungsgebühren zu prüfen.

Die Bürgerschaft ist in ihrer Januarsitzung entsprechend zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Mit der Aufhebung sämtlicher Corona-Maßnahmen hat sich der Erfüllungsstand erledigt. Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns ist zum 28. Februar 2023 außer Kraft getreten. Auch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfsG) sind ausgelaufen.