01.12.2021 - 8.4 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Dec 28, 2021
- Datum:
- Mi., 01.12.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass zu diesem Antrag zwei Abstimmungen durchzuführen sind:
Punkt 3 sieht die Übertragung von Entscheidungen auf den Hauptausschuss vor und muss wegen eines besonderen Mehrheitserfordernisses gesondert abgestimmt werden.
Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie (M-V), das jedoch nur bis zum 31.12.2021 gilt, sah für die Übertragung von Entscheidungen auf den Hauptausschuss nämlich eine Zweidrittel-Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft vor.
Es ist nicht klar, welches Mehrheitserfordernis ein zukünftiges Gesetz, das die Ermächtigungsgrundlage für die Übertragung von Entscheidungen auf den Hauptausschuss sein muss, vorschreiben wird. Vorsorglich wird daher Punkt 3 nicht nur gesondert abgestimmt, sondern auch ausgezählt.
Die Abstimmung des Antrages erfolgt deshalb in folgender Reihenfolge:
1. Punkte 1, 2 und 4,
2. Punkt 3.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens einer gesetzlichen Grundlage:
1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält.
Die Entscheidung über eine Durchführung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Grundsatzbeschluss in einfacher Mehrheit. Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Pandemiegeschehen, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen.
Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe des Gesetzes gewährleistet sein.
Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.
2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus pandemiebedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und mitstimmen können (Hybridsitzung).
4. Der Beschluss gilt ab dem 1.1.2022 bzw. ab dem Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Grundlage bis zum 30.6.2022.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
3. Sollten Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht mehr zulässig sein, überträgt die Bürgerschaft alle Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Hauptausschuss. Sie überträgt auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind.
Die Übertragung gilt mit Inkrafttreten einer Vorgabe nach Satz 1 für die Dauer dieser Vorgabe, längstens jedoch für drei Monate.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
40 Stimmen |
|
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Dagegen: |
5 |
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Angenommen |
X |
Enthaltungen: |
0 |
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Abgelehnt |
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Beschluss Nr. 2021/DA/2807:
Die Bürgerschaft beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens einer gesetzlichen Grundlage:
1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält.
Die Entscheidung über eine Durchführung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Grundsatzbeschluss in einfacher Mehrheit. Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Pandemiegeschehen, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen.
Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe des Gesetzes gewährleistet sein.
Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.
2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus pandemiebedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und mitstimmen können (Hybridsitzung).
3. Sollten Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht mehr zulässig sein, überträgt die Bürgerschaft alle Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Hauptausschuss. Sie überträgt auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind.
Die Übertragung gilt mit Inkrafttreten einer Vorgabe nach Satz 1 für die Dauer dieser Vorgabe, längstens jedoch für drei Monate.
4. Der Beschluss gilt ab dem 1.1.2022 bzw. ab dem Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Grundlage bis zum 30.6.2022.
Realisierung:
Die Beschlussumsetzung ist mit Datum 24.12.2021 erfolgt. Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V hat die dazu erforderliche Rechtsgrundlage per Verordnung (Inkrafttreten am 24.12.2021) bis 31.12.2022 verlängert. Die betroffenen Gremien sind über den Fortbestand des Gesetzes und den Beschluss in Kenntnis gesetzt.