07.12.2021 - 5.1.4 Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft über die An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.4
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 07.12.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) erläutert einleitend, dass mit diesem Grundsatzbeschluss zwei Voraussetzungen für die Investition des Unternehmens SIXT, zur Errichtung eines Gebäudekomplexes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfüllt werden sollen. Zum einen die Schaffung des entsprechenden Baurechts durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Verfügbarmachung eines entsprechenden Grundstücks.
Herr Krebs vom Unternehmen SIXT ist der Sitzung digital zugeschalten und erhält von den Mitgliedern Rederecht. Er beschreibt, dass SIXT beabsichtigt einen zentralen, effektiven und zukunftsfähigen Verwaltungsstandort zu errichten. Als innovatives Unternehmen möchte Sixt neue digitale Verkehrsfelder erschließen. Das Gewerbegebäude soll mit campusartigen Charakter in einer kompakten, quadratischen Form angelegt werden, um dazu beizutragen, dass sich die Menschen begegnen. Im Ergebnis einer Standortanalyse durch SIXT ist der Standort „Groter Pohl“ hinsichtlich Größe, Mikrolage sowie Nähe zur Universität und Forschung besonders für das Vorhaben geeignet.
Auf Nachfrage von Herrn Porst, ob auch andere Gewerbegebiete als möglicher Standort für das neue „Innovations Center“ geprüft wurden, erklärt Herr Krebs, dass dies erfolgt ist, allerdings deren Standortanforderungen hinsichtlich Erreichbarkeit ÖPNV, Kosten, die Nähe zu Universität und Forschung u.a. an anderen Standorten nicht erfüllt werden.
Herr Bothur kritisiert, dass die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse erst nach einigen Jahren der Planung einbezogen werden und ergänzt, dass ein Prüfauftrag im Vorfeld angemessen gewesen wäre. Herr Porst schließt sich dem an und stellt fest, dass auch er sich vorab mehr Informationen gewünscht hätte. Herr Müller erwidert, dass in der Vergangenheit Informationsvorlagen in die Ausschüsse eingebracht wurden, die ohne Bezeichnung des Unternehmens über die Ansiedlung eines solchen informiert haben. Herr Müller ergänzt weiter, dass der Grundsatzbeschluss als politisches Signal wichtig ist, da sowohl der Verwaltung als auch dem Unternehmen Sicherheit für weiteres Handeln gegeben wird.
Frau Schröder sieht die Ansiedlung des Unternehmens SIXT als innovatives Unternehmen grundsätzlich als positiv an, begegnet der Wahl des Standortes „Groter Pohl“ allerdings kritisch, da dort ursprünglich vorwiegend Wohnungsbau geplant war. Weiterhin äußert Frau Schröder ihre Bedenken hinsichtlich der Größe des Baukörpers. Herr Müller erklärt, dass durch das Vorhaben Wohnungen wegfallen, jedoch an der grundsätzlichen Idee der Entwicklung eines urbanen Gebietes festgehalten wird.
Frau Schulz erkundigt sich, inwieweit das Unternehmen SIXT flexibel für Anregungen des Ortsbeirates Südstadt ist, wie das Vorhaben hinsichtlich der Klimabilanz umgesetzt werden soll und wie sie zum Thema Begrünung stehen. Herr Krebs erläutert, dass zunächst die Standortsuche vordergründig ist. Nach dem Grundsatzbeschluss soll mit der Planung zur Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Dabei wird das Thema Nachhaltigkeit bis zum bestmöglichen Stellenwert berücksichtigt. Grundsätzlich ist SIXT bereit für Verhandlungen und zeigt sich flexibel, ausgenommen bei der Gebäudeform.
Herr Engels erkundigt sich, ob es zu zeitlichen Problemen bei der Aufstellung der Bebauungspläne am Standort „Groter Pohl“ kommen kann, da SIXT das Vorhaben mit einem eigenständigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan bis zum Jahr 2025 realisieren möchte. Herr Müller erläutert, dass innerhalb des Gebietes „Groter Pohl“ drei parallele Bebauungspläne in drei unterschiedlichen Verfahren aufgestellt werden sollen („Wohn- und Sondergebiet am Südring“, „Campus“ und „SIXT Innovations Center“), die unabhängig voneinander laufen und sich daher nicht gegenseitig zeitlich einschränken werden.
Tom Lüth verlässt 19:30 Uhr die Sitzung.
Frau Drenkhahn verlässt 19:40 Uhr die Sitzung.
Beschluss:
Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister
- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und
- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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