25.11.2021 - 3.1 Gründung der Digitales Innovationszentrum Rosto...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Dr. Winter formuliert zu Beginn die noch offene Frage zur Abgrenzung der Tätigkeiten der DIZ GmbH zu privaten Trägern als auch zum ZfE. Des Weiteren wird bezüglich der geplanten Finanzierung die Aufteilung zwischen der Universität Rostock, der HRO und der OSPA sowie zur Struktur der GmbH um Erläuterung gebeten.

 

Herr Beutel, Leiter der Zentralen Steuerung der HRO, legt zunächst die Motivation zur Gründung dar und beantwortet anschließend konkrete Fragen.

 

Das Land MV hat bereits 2018 festgelegt, dass es zwei Digitale Innovationszentren landesweit geben soll und laut einer Studie (Prognos) gebe es in der HRO  den Markt und das Unternehmertum - durch die Universität seien gutes Klientel und Themen in den Ideenwerkstätten vorhanden. Die HRO sähe es als ihre Pflicht an, hierfür ein Bindeglied zu schaffen. Sollte dies nicht gelingen wird ein Abwandern des Personals befürchtet.

 

Herr Dr. Tamm, Kanzler der Universität Rostock, ergänzt, dass es einer Schnittstelle bedarf die Ideen aus der Gesellschaft zur Marktreife bringen kann. Die Universität will das Knowhow, die Technik  und die Infrastruktur einbringen. Frau Wandt, SPD, ergänzt, dass ohne die DIZ GmbH dieses geistige Eigentum nicht auf die Straße käme.

 

Zur finanziellen Aufteilung erläutert Herr Dr. Tamm, dass die Miete durch die Universität eingebracht werden soll, um unter anderem eine Quersubvention auszuschließen. Auf die Frage nach der Angemessenheit der Miete stellt Herr Dr. Setzkorn klar, dass die genannten Mietkosten den IT-Support, Parkplätze, Reinigung, Lagerräume, Parkplätze, usw. bereits beinhalten.

 

Die personelle Aufstellung soll im weiteren Verlauf angepasst werden, zunächst ist vorgesehen, dass Herr Dr. Setzkorn übergangsweise die Geschäftsführung übernimmt.

 

Der Aufsichtsrat soll sich zusammensetzen aus zwei Mitgliedern aus der Uni, zwei Mitgliedern aus der HRO und einem Mitglied aus der OSPA.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH) voraussichtlich zum 01.01.2022 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1).
  2. Der Gesellschaftsvertrag der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird beschlossen (Anlage 2).
  3. Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH.
  4. Die Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausgestattet.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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