23.11.2021 - 4.2 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fromm, Leiter der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erläutert einführend, dass die Tourismusbranche Rostocks in 2020 durch die Corona-Pandemie stark eingebremst wurde. Zwischen März und Mai 2020 und beginnend ab November 2020 kam die Branche komplett zum Stillstand. Die Auswirkungen der Pandemie haben die Maßnahmen und Aktivitäten der TZR&W von daher wesentlich beeinflusst.

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im Vorjahresvergleich um gut ein Drittel (-33,5 %). Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland war mit 65.238 sogar knapp zwei Drittel (-61,2 %) geringer als 2019.

Die Übernachtungszahlen im Seebadbereich sanken deutlich um -34,0 %. Dadurch sanken die Einnahmen durch die Kurabgabe um 400.000 EUR. Werbeeinnahmen wurden ebenfalls weniger verzeichnet. Der Jahresabschluss bilanziert einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 1,9 Mio. EUR. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Möhrle Happ Luther GmbH, welche bereits das zweite Mal den Eigenbetrieb geprüft hat, erteilt der Tourismuszentrale den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Herr Grabbert von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2020 des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist in der von der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 1.918.232,33 EUR festgestellt.

 

  1. Dieser Jahresfehlbetrag wird durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen. Hierzu wird eine Verrechnung mit den bereits im Jahr 2020 geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 1.918.000,00 EUR stattfinden. Nach Saldierung des Jahresfehlbetrages mit den Abschlagszahlungen zum Verlustausgleich verbleibt eine Nachforderung in Höhe von 232,33 EUR, die nach der Beschlussfassung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auszugleichen bzw. ggf. durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde vorzutragen ist.

 

  1. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2021/BV/2548:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen