08.12.2021 - 8 Fachbereich "Amt für Mobilität"...

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Wortprotokoll

Herr Schüffler vom Amt für Mobilität erläutert kurz den derzeitigen Sachstand:

  • durch Querung bessere Verbindung der Ortsteile Brinckmansdorf und Steintor-Vorstadt - verkehrssichere Alternativmöglichkeit zum Mühlendamm
  • Verbindungsplanungen bereits Bestandteil des MOPZ (Mobilitätsplan Zukunft)
  • Problem: - Gebiet liegt in Trinkwasserschutzzone 1 – Baumaßnahmen verboten
  • Erwirken einer Ausnahmegenehmigung beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Stalu MM) durch beauftragtes Rechtsgutachten
  • Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch Ipro Consult GmbH

 

Die Machbarkeitsstudie wird durch das Büro IPO aus Greifswald vorgestellt.

Vier Varianten wurden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, der voraussichtlichen Nutzerzahl und der Einhaltung des Trinkwasserschutzes gegenübergestellt.

 

Frau Bentfeld und Herr Franke vom beauftragten Büro stellen die Machbarkeitsstudie vor.

Die Untersuchung erfolgte nach umweltfachlicher Sicht, besonders die Schutzgüter Biotope, das Landschaftsbild, die Bodenfunktionsbereiche, der Gewässerschutzstreifen und das Trinkwasserschutzgebiet (Zone 1 und Zone 2).

Durch die Untersuchung wurden vier Varianten entwickelt

  1. Variante-Wegeführung aus dem MOPZ
  2. Variante- nördlich und südlich liegende Variante (Nord– und Südvariante)
  3. Variante- parallel Wegeführung aus dem MOPZ (Grenzvariante Trinkwasserschutzzone 1)
  4. Variante- außerhalb der Trinkwasserschutzzone 1

Die Bewertung der Varianten erfolgte unter den Gesichtspunkten Verkehr, Umwelt, Trinkwasserschutz und Eigentum.

 

Herr Franke erläutert die Varianten.

  1. Variante- geringste Aufwendung
  2. Variante- noch gute verkehrliche Wirksamkeit
  3. Variante- kaum Beeinträchtigung, städtische Strukturen
  4. Variante- nutzt Vorteile der Variante 1

 

Als Vorzugsvariante gilt der Neubau der Fuß- und Radwegbrücke direkt nördlich und unmittelbar parallel zur Eisenbahnbrücke.

 

Der Ortsbeirat befürwortet ebenfalls die gewählte Vorzugsvariante.

Es erfolgen Hinweise, die bei den Planungen aus Sicht des OBR Beachtung finden sollten.

  1. Sperrung des Zugangs zur Eisenbahnbrücke für Fußgänger
  2. bei Anbindung an Talstraße (nicht als Fahrradstraße ausgewiesen)
  3. keine starren Planungsgrenzen

 

Die mögliche Fertigstellung wird mit 2028 angegeben. Auf Grund der unzumutbaren Verhältnisse am Mühlendamm fordert der OBR eine deutlich schnellere Fertigstellung.