18.11.2021 - 4.1 Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Aufwen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Nachfrage erläutert Fr. Troszynski, Leiterin der Abteilung Finanzen und Controlling im Amt für Jugend, Soziales und Asyl, die Erforderlichkeit der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Diese seien aufgrund einer späteren Gesetzesänderung zur Teilhabe nach SGB IX zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung in dem erforderlichen Ausmaß noch nicht bekannt gewesen. Ziel der Gesetzesänderung sei die Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Beeinträchtigungen.

 

Herr Eisfeld gibt den Hinweis die Erkenntnisse, die nunmehr vorliegen, zwingend in der aktuell anstehenden Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen. 

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Ergebnishaushalt
Teilhaushalt (TH) 50 in Höhe von 8.276.041,80 Euro sowie überplanmäßiger Auszahlungen im Finanzhaushalt des TH 50 in Höhe von 8.767.586 Euro wird entsprechend der in der Anlage 1 aufgeführten Produktsachkonten erteilt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen entsprechend der in Anlage 2 und Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen entsprechend der in der Anlage 3 aufgeführten Produktsachkonten.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage