11.11.2021 - 4.1 Aktionsplan Insektenschutz der Hanse- und Unive...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Dr. Fischer-Gäde führt in die Thematik ein. Herr Hlawa stellt die Inhalte der Beschlussvorlage mit einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Herr Hannemann kritisiert, dass diesbezüglich bisher wenig umgesetzt wurde. Es wurde beispielsweise gemäht, wo keine Notwendigkeit bestand. Auch das Thema Lichtverschmutzung wurde in der Vergangenheit nicht ausreichend berücksichtigt. Frau Dr. Fischer-Gäde antwortet, dass die Umsetzung des Aktionsplans sukzessiv erfolgt. Bei den Mahdflächen besteht grundsätzlich immer ein Konflikt zwischen Insektenschutz und Verkehrssicherheit bzw. Ästhetik. Hier gilt es, ein angemessenes Verhältnis zu finden. Bezüglich der Lichtverschmutzung informiert Herr Hlawa, dass ab März 2022 neue Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG-Änderung von Sept. 2021) rechtskräftig werden. Auf Grundlage dieser BNatSchG-Änderung werden vom Bund weiterführende Rechtsverordnungen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung erarbeitet, mit deren Rechtskraft erfahrungsgemäß in 1-2 Jahren zu rechnen ist. Unabhängig davon wird bereits bei jedem Bauvorhaben von den Mitarbeitern des Amtes für Stadtgrün (Artenschutz) versucht, die Beleuchtung hinsichtlich Menge/Dauer, Beleuchtungsrichtung und Farbtemperatur zu reduzieren bzw. anzupassen. In einigen Fällen – insbesondere im gewerblichen Bereich – wird dies aufgrund des Arbeitsschutzes kontrovers diskutiert bzw. ist nicht durchsetzbar. Lösungen müssen dann im Einzelfall differenziert mit den Antragstellern erarbeitet werden.

 

Herr Porst sagt, dass im Bereich des Bebauungsplans Rohrmannsche Koppel eine Reduzierung der Lichtverschmutzung wünschenswert wäre. Herr Hlawa sagt, dass es Unterschiede zwischen Bebauungsplan und Baugenehmigung gibt. Im weiteren Verfahren kann es also zu zusätzlichen Einschränkungen kommen. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Grünflächengestaltungssatzung entsprechend angepasst wird. Für den APIS wünscht er sich eine Untersetzung der Maßnahmen mit dem jeweiligen Realisierungszeitraum. Frau Dr. Fischer-Gäde informiert, dass sowohl die Gestaltungssatzung für Grünflächen als auch andere Satzungen angepasst werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Aktionsplan Insektenschutz der Hanse- und Universitätsstadt“ (kurz: APIS HRO) als Handlungsgrundlage der Verwaltung (Anlage).

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage