10.11.2021 - 5 B-Plan-Strand für Markgrafenheide

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Gäste die zum Thema geladen wurden. Amtsleiter Ralph Müller informiert die Anwesenden zum Thema. Herr Hortig-Delaunay, stellvertretender Sachgebietsleiter verbindliche Bauleitung, ergänzt.

-         2 Aspekt die beachtet werden müssen

-         1. Wünsche zur Strandversorgung

-         2. rechtliche Regelungen

-         beides hängt stark zusammen.

-         kann Interesse und die Notwendigkeit der Planungssicherheit verstehen

-         Ein B-Plan ist nicht grundsätzlich für Baugenehmigung erforderlich

-         die untere Bauaufsichtsbehörde wird für 2022 Baugenehmigungen für den Außenbereich erteilen

-         für Markgrafenheide ist ein B-Plan nicht zwingend nötig

-         Genehmigung auch nach § 35 BauGB möglich

-         großer Nachteil der B-Plan Erstellung:

- kostenintensiv und mit hohen Verwaltungsaufwand verbunden

- bindet wichtige Ressourcen

- Personal ist hier sehr knapp

- Selbst bei einem Beschluss der Bürgerschaft würde sich der B-Plan „hinten anstellen“

- bis zur endgültigen Wirksamkeit können 4-7 Jahre vergehen

 

Daher der Vorschlag:

-         Inhalte in den nächsten Wochen konstruktiv besprechen

-         Schwerpunkte setzten

-         möchte ein Papier/Konzept erarbeiten, welches in Grundzügen einem B-Plan entspricht

-         diese soll genau beschreiben, was wann wo und wie gebaut/errichtet werden darf

-         es soll alles was wichtig ist mit aufgenommen werden um einen Lageplan zu erstellten

-         dazu ist die Mitarbeit der Unternehmer und des OBR erforderlich

-         das STALUMM sieht für die Umsetzung kein Problem

 

Der Ortsbeirat fragt nach:

Grundlage soll der §35 BauGB sein. Welche Rechtsicherheit haben die Unternehmer/Gewerbetreibenden gegenüber B-Plan?

 

Antwort Herr Müller

-         Satzung durch Bürgerschaft ist immer die größte Sicherheit

-         B-Plan beschreibt sehr genau die Art und Nutzung der Fläche

-         Wer einen Antrag stellt, der dem B-Plan entspricht, wird grundsätzlich eine Zusage erhalten 

-         Genehmigungen aus §35 BauGB unterscheidet sich zur Satzung

-         es wird immer der Einzelfall geprüft und mit landesrechtlichen Vorschriften abgeglichen

-         deshalb der angedachte Kompromiss

-         es wird ein Papier mit Lageplan/Konzept erarbeitet

-         Form ist einem B-Plans ähnlich

-         in enger Zusammenarbeit mit der TZRW

-         wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen aus dem erarbeiteten Papier erfüllt sollte eine Genehmigung erhalten

 

Frage Laufzeit von Genehmigungen:

-         bis zur Aufhebung

-         Details sind aber noch mit Bauamt zu klären

-         wenn Baugenehmigung erteilt, ist diese unbefristet, bis zur Aufhebung gültig

 

Der OBR findet die Lösung sehr gut und pragmatisch. 

Herr Kage (Yachthafenresidenz) spricht sich für einen B-Plan aus.

-         B-Plan würde klare Richtlinien aufzeigen

-         kann sich nicht vorstellen, dass das Bauamt über ein Gebiet was vom Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg betreut wird, eine Baugenehmigung geben

-         möchte Gästen einen schönen Strand geben

-         möchte Sicherheit haben gegenüber den letzten Jahren

-         Bescheide waren meist negativ

 

Herr Müller dazu:

-         kann die letzten Jahre verstehen

-         es gibt nun Prozesse und neue Informationen des StALU MM anders zu handeln

-         Gespräche mit dem Bauamt sollen zeitnah erfolgen

-         wichtig ist ein zügiges dieses Papier zu erarbeiten

 

Michael Kraahs (Strandoase)

-         es geht in eine positive Richtung

-         Wasserschutzrechtlich haben wir Notfallplan für Hochwasser etc.

-         können Strand 4h räumen

-         ist irritiert, dass der Strand noch als Naturstrand angesehen wird

-         voll wie in Warnemünde

-         Gäste haben die gleichen Bedürfnisse

-         Menschen wollen was erleben

-         möchte den Gästen was bieten, dazu Planungssicherheit nötig

 

Der Vorsitzende möchte in Zusammenarbeit mit möglichst allen beteiligten Unternehmern die Vorarbeit leisten und den Ämtern zuarbeiten. Es soll so vorab festgestellt werden, wo und wann Bedarfe bestehen. Herr Müller biete seine Unterstützung an. Gleiches möchte Herr Kage auch.