03.11.2021 - 9.8 Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Dec 6, 2021
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.
Im Rahmen einer Diskussion bittet Frau Pittasch die Verwaltung, die im Textteil des Bebauungsplanes benannten Grünflächen, die kleinteilig entstehen könnten sowie auch notwendige Baumpflanzungen, die nicht im Bebauungsplan verortet/vorgeschrieben sind, zwingend mit der noch zu beauftragenden Flächenplanung umzusetzen.
Beschluss:
-
In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, Beschluss-Nr. 2017/BV/2897 vom 13.09.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 (Anlage 1) beschlossen.
-
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, begrenzt:
- im Norden: durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“,
- im Osten: durch die Grundstücke östlich der „Kleine Wasserstraße“,
- im Süden: durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus und
durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke
an der „Großen Scharrenstraße“,
- im Westen: durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den
Straßenbahngleisen,
bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt.
-
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf, dessen Begründung einschließlich Anhänge (Anlage 1 und 2) zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ ist ortsüblich bekannt zu machen, zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Anlagen:
1 Entwurf des Bebauungsplanes (Teil A, Planzeichnung + Teil B, textliche Festsetzungen),
2 Entwurf der Begründung einschließlich der Anhänge
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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