03.11.2021 - 8.3 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Aufgrund mehrerer Nachfragen durch Bürgerschaftsmitglieder erklärt Herr Senator Matthäus, dass vonseiten der Verwaltung keine Notwendigkeit für die Einlegung eines Widerspruchs im Falle der Beschlussfassung gesehen wird. Herr Senator Matthäus begrüßt die Einrichtung eines solchen Fonds, in den in Form von Spenden und Sponsoring auch von anderen Stellen eingezahlt werden könnte. Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen wird sich, wie in Ziffer 6 des Antrages vorgeschlagen, zunächst an die Landesregierung gewandt werden.

 

Anschließend wird über einen zuvor durch Frau Niemeyer gestellten Geschäftsordnungs­antrag auf punktweise Abstimmung zum Antrag abgestimmt.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

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Beschluss:

 

1. Der Oberbürgermeister wird mit der Einrichtung eines Sonderfonds "Spielplätze" beauftragt. In diesen sollen alle Bauherren einzahlen, die gemäß §8 Abs. 2 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Nähe zu ihren Liegenschaften keinen Spielplatz einrichten können oder müssen.

 

2. Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich ausdrücklich zur Spielplatzlandschaft in der Hansestadt Rostock und stellt daher fest: Die Ersatzzahlung für den Sonderfonds ist nur in diesen besonderen Fällen möglich und schafft keinesfalls eine grundsätzliche Möglichkeit.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur März-Sitzung 2022 ein Konzept vorzulegen, wie diese Ersatzzahlung kalkuliert und umgesetzt werden kann.

 

4. Der Sonderfonds "Spielplätze" wird genutzt, um die öffentlichen Spielplätze in den jeweiligen Stadtteilen, in denen die Gelder aus Punkt 1 eingezahlt werden, aufzuwerten und auszubauen. Bei der Entscheidung der Mittelverwendung sind die Ortsbeiräte zu beteiligen. Ebenso sind bei der Planung und der Gestaltung der Spielstätten die Jugendbeteiligungskoordinatorin und (soweit in den Stadtteilen vorhanden) die
Kinder-und Jugendbeiräte einzubeziehen.

 

5. Sollte zur Umsetzung des Spielplatzfonds eine Änderung der Spielplatzsatzung nötig sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, dies in der gegenwärtig laufenden Überarbeitung der Satzung zu berücksichtigen.

 

6. Sollte zur Umsetzung des Spielplatzfonds eine Änderung des Landesrechts erforderlich sein (z.B. Landesbauordnung), wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für eine entsprechende Anpassung des Landesrechts einzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt